(1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 44 Stunden nicht überschreiten.
(2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden.
(3) Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit, insbesondere zur Dauer, zu Möglichkeiten ihrer flexiblen Ausgestaltung und zur Kontrolle ihrer Einhaltung, regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Eine Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit mittels automatisierter Datenverarbeitungssysteme ist zulässig, soweit diese Systeme eine Mitwirkung der Beamtinnen und Beamten erfordern. Die erhobenen Daten dürfen nur für Zwecke der Arbeitszeitkontrolle, der Wahrung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen und des gezielten Personaleinsatzes verwendet werden, soweit dies zur Aufgabenwahrnehmung der jeweils zuständigen Stelle erforderlich ist. In der Rechtsverordnung sind Löschfristen für die erhobenen Daten vorzusehen.
Fachbeiträge • 45
- 1. dauerhafte Mehrarbeit muss andauernd gerügt werden, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.02.2016, Az. 10 A 10894/15.OVGEingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 20. Mai 2016
- 2. Feuerwehr Düsseldorf: Teilzulassung der Berufung im opt-out-Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 26.04.2018, Az. 6 A 2083/15Eingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 2. Mai 2018
- 3. Feuerwehr Düsseldorf: keine rückwirkende Abgeltung für opt-out-Schichten?, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.04.2018, Az. 6 A 2082/15 - Hotstegs RechtsanwaltsgesellschaftEingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 25. April 2018
- 4. Wegfall Bereicherung § 818 Abs 3 BGBEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 11. Juli 2019
- 5. Elektronische Arbeitszeiterfassung - und der Auskunftsanspruch des PersonalratsEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Mai 2014
- 6. BVerwG 2 C 32.16, Urteil vom 20. Juli 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 C 37.16, Urteil vom 20. Juli 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 40.16, Urteil vom 20. Juli 2017Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 18/12734 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12436 - G20-Gipfel in Hamburg - Polizeiliche Maßnahmen, Kosten und SicherheitBundestag Drucksachen · 15. Juni 2017
- 2. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019