Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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22. März 2012
22. März 2012
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14. März 2015
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16. März 2017
16. März 2017
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15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Personalakten sind nach ihrem Abschluss von der personalaktenführenden Behörde fünf Jahre aufzubewahren. Personalakten sind abgeschlossen,
- 1.
- wenn die Beamtin oder der Beamte ohne Versorgungsansprüche aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, mit Ablauf des Jahres des Erreichens der Regelaltersgrenze, in den Fällen des § 41 oder des § 10 des Bundesdisziplinargesetzes jedoch erst, wenn mögliche Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht mehr vorhanden sind,
- 2.
- wenn die Beamtin oder der Beamte ohne versorgungsberechtigte oder altersgeldberechtigte Hinterbliebene verstorben ist, mit Ablauf des Todesjahres, oder
- 3.
- wenn nach dem Tod der Beamtin oder des Beamten versorgungsberechtigte oder altersgeldberechtigte Hinterbliebene vorhanden sind, mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Versorgungsverpflichtung entfallen ist.
(2) Unterlagen über Beihilfen, Heilfürsorge, Heilverfahren, Unterstützungen, Erkrankungen, Umzugs- und Reisekosten sind fünf Jahre, Unterlagen über Erholungsurlaub sind drei Jahre nach Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem die Bearbeitung des einzelnen Vorgangs abgeschlossen wurde. Für zahlungsbegründende Unterlagen nach Satz 1 beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre. Unterlagen, aus denen die Art einer Erkrankung ersichtlich ist, sind unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten, wenn sie für den Zweck, zu dem sie vorgelegt worden sind, nicht mehr benötigt werden. Als Zweck, zu dem die Unterlagen vorgelegt worden sind, gelten auch Verfahren, mit denen Rabatte oder Erstattungen geltend gemacht werden.
(3) Versorgungsakten und Altersgeldakten sind zehn Jahre nach Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem die letzte Versorgungszahlung oder Altersgeld- oder Hinterbliebenenaltersgeldzahlung geleistet worden ist. Besteht die Möglichkeit eines Wiederauflebens des Anspruchs, sind die Akten 30 Jahre aufzubewahren.
(4) Die Personalakten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten, sofern sie nicht nach den §§ 5 bis 7 des Bundesarchivgesetzes vom Bundesarchiv oder einem Landesarchiv übernommen werden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 5. August 2026
- 2. Rechte, Fristen & Verfahren in PersonalakteEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 4. März 2025
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/484 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Januar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Januar 2018
- 2. 19/13742 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13276 - Personeller Wechsel und Kontinuität im System der GewaltenteilungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2019
- 3. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 4. 20/2927 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2723 - Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung - Stand: 30. Juni 2022Bundestag Drucksachen · 28. Juli 2022
- 5. 20/7806 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7539 - Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung - Stand 30. Juni 2023Bundestag Drucksachen · 17. Juli 2023
- 6. 20/14810 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Januar 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 31. Januar 2025
- 7. 21/435 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/248 - Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz bzw. dessen zuständigen BundesministersBundestag Drucksachen · 6. Juni 2025