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7. Juli 2021
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25. Juli 2024
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15. Januar 2026
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten sind regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, zu beurteilen. Sie sind zusätzlich zu beurteilen, wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern.
(2) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie Eignung und Befähigung einzuschätzen. Am Schluss der dienstlichen Beurteilung ist ein zusammenfassendes Gesamturteil abzugeben.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Grundsätze für dienstliche Beurteilungen sowie für das Beurteilungsverfahren zu regeln, insbesondere über
- 1.
- den weiteren Inhalt der Beurteilung, beispielsweise die Festlegung von zu beurteilenden Merkmalen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung,
- 2.
- ein Bewertungssystem für die Beurteilung,
- 3.
- die Ausgestaltung des Beurteilungsmaßstabs, beispielsweise die konkrete Festlegung von Richtwerten oder die Möglichkeit, von den Richtwerten aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit abzuweichen,
- 4.
- die Festlegung von Mindestanforderungen an die an der Beurteilung mitwirkenden Personen,
- 5.
- die Bekanntgabe des Ergebnisses eines Beurteilungsdurchgangs,
- 6.
- die Voraussetzungen und das Verfahren einer fiktiven Fortschreibung von Beurteilungen und
- 7.
- Ausnahmen von der Beurteilungspflicht.
Fachbeiträge • 18
- 1. BVerwG 2 VR 1.16, Beschluss vom 21. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 2 C 28.14, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. BVerwG 2 C 18.14, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 4. BVerwG 2 C 7.15, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 VR 2.05, Beschluss vom 06. April 2006Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 2 C 6.15, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 C 15.14, Urteil vom 17. September 2015Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 C 27.15, Urteil vom 17. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de