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1. Juli 2014
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1. Januar 2023
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gelten die Vorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahmen entsprechend. Von der erneuten Einholung eines Gutachtens kann abgesehen werden, wenn sich aus der persönlichen Anhörung des Betroffenen und einem ärztlichen Zeugnis ergibt, dass sich der Umfang der Betreuungsbedürftigkeit offensichtlich nicht verringert hat und eine Verlängerung dem erklärten Willen des Betroffenen nicht widerspricht. Das Gericht hat die zuständige Behörde nur anzuhören, wenn es der Betroffene verlangt oder es zur Sachaufklärung erforderlich ist.
(2) Über die Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts hat das Gericht spätestens sieben Jahre nach der Anordnung dieser Maßnahmen zu entscheiden. Ist die Maßnahme gegen den erklärten Willen des Betroffenen angeordnet worden, ist über eine erstmalige Verlängerung spätestens nach zwei Jahren zu entscheiden.
Fachbeiträge • 34
- 1. Zur Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des SachverständigengutachtensEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 5. Juni 2022
- 2. Betreuungsrecht: Zur Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zu Lasten eines UnternehmensinhabersEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 23. Februar 2019
- 3. Vorsorgevollmacht nicht ausreichend wenn Anordnung Einwilligungsvorbehalt erforderlich - BGH XII ZB 106/21Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Juni 2023
- 4. Zur persönlichen Eignung eines BetreuersEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 15. Mai 2019
- 5. Zu den Voraussetzungen für das Absehen von der persönlichen Anhörung des BetroffenenEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 18. Januar 2021
- 6. Zur Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im Zusammenhang mit der Verlängerung einer bereits bestehenden BetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 14. März 2019
- 7. Zur Auswahl des Betreuers bei Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden BetreuungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 14. März 2019
- 8. Zum Erfordernis der Bestellung eines VerfahrenspflegersEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 16. Februar 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/5237 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3822 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UmwandlungsrichtlinieBundestag Drucksachen · 18. Januar 2023