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19. Juli 2024
19. Juli 2024
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt.
(2) Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es in diesem Gesetz vorgesehen ist.
(3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinden, wenn das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die Feststellung dieser Tatsache stützen will und die Richtigkeit von einem Beteiligten ausdrücklich bestritten wird.
(4) Den Beteiligten ist Gelegenheit zu geben, zum Ergebnis einer förmlichen Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, soweit dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Gewährung rechtlichen Gehörs erforderlich ist.
(5) In geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen per Bild- und Tonübertragung gestatten. Das Antragsrecht steht den Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen zu. § 128a Absatz 1, 5 und 6 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Entscheidungen über die Gestattung oder Ablehnung der Vernehmung per Bild- und Tonübertragung sind unanfechtbar.
Fachbeiträge • 136
- 1. BGH, Beschluss v. 14.04.2020Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 14. April 2020
- 2. Testierunfähigkeit im ErbrechtEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 26. Juni 2026
- 3. Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer VorsorgevollmachtEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 30. Juli 2020
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- 5. Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für eine ZwangsbehandlungEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 22. Februar 2019
- 6. Zum Absehen von der Anhörung im Rahmen der Bestellung eines Betreuers anlässlich der COVID-19-PandemieEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 10. April 2020
- 7. Zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung einer Zwangsmedikation ohne ausreichende gutachterliche GrundlageEingeschränkter ZugriffAdmin · www.ra-skwar.de · 2. August 2018
- 8. Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers - OLG Hamm 10 W 108/18Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 20. Oktober 2020
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/8095 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenBundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 3. 20/9049 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. November 2023