Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können.
(2) Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers.
(3) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten oder ihre Hinterbliebenen oder Erben gegenüber dem Versorgungsträger Mitwirkungshandlungen zu erbringen haben, die für die Feststellung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte erforderlich sind.
(4) Der Versorgungsträger ist verpflichtet, die nach § 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes benötigten Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie der für die Teilung maßgeblichen Regelungen mitzuteilen. Das Gericht kann den Versorgungsträger von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten auffordern, die Einzelheiten der Wertermittlung zu erläutern.
(5) Die in dieser Vorschrift genannten Personen und Stellen sind verpflichtet, gerichtliche Ersuchen und Anordnungen zu befolgen.
Fachbeiträge • 22
- 1. Familienrecht kompaktEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. § 17 VersAusglG verfassungskonform anwendenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 10. November 2021
- 3. FoVo 01/2025, Hinreichende Bestimmbarkeit des Auskunftsa ... / 2 II. Die EntscheidungEingeschränkter ZugriffHaufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 1. Januar 2025
- 4. Jörn HaußEingeschränkter ZugriffJörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/ · 5. April 2016
- 5. betriebliche AnrechteEingeschränkter ZugriffCaroline Braun · https://www.otto-schmidt.de/
- 6. VersorgungsausgleichEingeschränkter ZugriffJörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/ · 14. September 2020
- 7. Vom Kopf auf die Füße gestellt! (BGH v. 24.3.2021 - XII ZB 230/16 zu BVerfG v. 26.5.2020 - 1 BvL 5/18)Eingeschränkter ZugriffJörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/ · 17. Mai 2021
- 8. externe TeilungEingeschränkter ZugriffJörn Hauß · https://www.otto-schmidt.de/ · 1. September 2017