Version
1. September 2009
1. September 2009
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren
- 1.
- nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- nach § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Haushaltssachen sind Verfahren
- 1.
- nach § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- 2.
- nach § 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Fachbeiträge • 6
- 1. Strukturelle Änderungen durch das KostBRÄG 2025Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 25. September 2025
- 2. Strukturelle Änderungen durch das KostBRÄG 2025Eingeschränkter Zugriffhttps://www.anwaltverlag.de/blog/ · 25. September 2025
- 3. Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Berichtigungsbeschluss nur bei offenbarer Unrichtigkeit möglichEingeschränkter Zugriffhttps://www.otto-schmidt.de/ · 8. Januar 2017
- 4. RVG professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Über Kosten in Ehewohnungssachen wird zurückhaltend entschiedenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 10. Juni 2023
- 6. RVG professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va