Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind:
- 1.
- „Änderung oder Erweiterung einer Leitung“ die Änderung oder der Ausbau einer Leitung in einer Bestandstrasse, wobei die bestehende Leitung grundsätzlich fortbestehen soll; hierzu zählen auch
- a)
- die Mitführung von zusätzlichen Seilsystemen auf einer bestehenden Maststruktur einschließlich einer gegebenenfalls hierfür erforderlichen Erhöhung von Masten um bis zu 20 Prozent nebst den hierfür erforderlichen Änderungen des Fundaments (Zubeseilung),
- b)
- die Ersetzung eines bereits bestehenden Seilsystems durch ein neues leistungsstärkeres Seilsystem, soweit hierfür mehr als geringfügige bauliche Änderungen von Masten, insbesondere eine Erhöhung von Masten um mehr als 5 und bis zu 20 Prozent, erforderlich sind, nebst den hierfür erforderlichen Änderungen des Fundaments (Umbeseilung), und
- c)
- die standortnahe Änderung von Masten, soweit hierfür mehr als geringfügige bauliche Änderungen an diesen, insbesondere eine Erhöhung von Masten um mehr als 5 und bis zu 20 Prozent, erforderlich sind, nebst den hierfür erforderlichen Änderungen des Fundaments (standortnahe Maständerung),
- 2.
- „Bestandstrasse“ die Trasse einer bestehenden oder bereits zugelassenen Hoch- oder Höchstspannungsleitung,
- 3.
- „Errichtung“ der Neubau einer Leitung einschließlich des Ersatz- und Parallelneubaus,
- 4.
- „Ersatzneubau“ die Errichtung einer neuen Leitung in oder unmittelbar neben einer Bestandstrasse, wobei die bestehende Leitung innerhalb von drei Jahren ersetzt wird; die Errichtung erfolgt in der Bestandstrasse, wenn sich bei Freileitungen die Mastfundamente und bei Erdkabeln die Kabel in der Bestandstrasse befinden; die Errichtung erfolgt unmittelbar neben der Bestandstrasse, wenn ein Abstand von 200 Metern zwischen den Trassenachsen nicht überschritten wird,
- 5.
- „Parallelneubau“ die Errichtung einer neuen Leitung unmittelbar neben einer Bestandstrasse, wobei die bestehende Leitung fortbestehen soll; die Errichtung erfolgt unmittelbar neben der Bestandstrasse, wenn ein Abstand von 200 Metern zwischen den Trassenachsen nicht überschritten wird,
- 6.
- „Trasse“ die von einem Leitungsvorhaben in Anspruch genommene oder in ihrer sonstigen Nutzbarkeit beschränkte Fläche,
- 7.
- „Trassenkorridore“ die als Entscheidung der Bundesfachplanung auszuweisenden Gebietsstreifen, innerhalb derer die Trasse einer Stromleitung verläuft und für die die Raumverträglichkeit festgestellt werden soll oder festgestellt ist,
- 8.
- „Vereinigungen“ nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
- 9.
- „Vorhabenträger“ der für die Durchführung einer Maßnahme im nach § 12c Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes bestätigten Netzentwicklungsplan aufgeführte oder nach § 12c Absatz 8 des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmte verantwortliche Betreiber von Übertragungsnetzen,
- 10.
- „Präferenzraum“ ein durch die Bundesnetzagentur ermittelter und dem Umweltbericht nach § 12c Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes zugrunde gelegter Gebietsstreifen, der für die Herleitung von Trassen im Sinne des § 18 Absatz 3c besonders geeignete Räume ausweist.
Fachbeiträge • 2
- 1. Netzausbau: Vorläufige Schlusspunkte der Gesetzgebungsvorhaben zur „Planungsbeschleunigung“ der Bundesregierung in Kraft getretenEingeschränkter ZugriffNavigator2022 · www.oklp.de · 15. Februar 2024
- 2. Bundesfachplanung - Gestuftes Verfahren nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)Eingeschränkter ZugriffPk · www.dr-kauch.de · 4. Dezember 2024
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/4675 - Unterrichtung: Bericht nach § 3 des EnergieleitungsausbaugesetzesBundestag Drucksachen · 27. September 2018
- 2. 19/9027 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8435 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 3. April 2019
- 3. 19/8913 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8435 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 2. April 2019
- 4. 19/7375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des EnergieleitungsausbausBundestag Drucksachen · 28. Januar 2019
- 5. 19/7914 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksache 19/7375 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 6. 19/17344 - Verordnung: Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2020
- 7. 20/1599 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der EndkundenbelieferungBundestag Drucksachen · 2. Mai 2022
- 8. 20/2656 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022