(1) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche die Neufestsetzung ihrer Kapitalverhältnisse nach diesem Gesetz nicht bis zum 31. Dezember 1994 ordnungsgemäß zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet haben, sind mit dem Ablauf dieses Tages aufgelöst. Ist der Beschluß über die Neufestsetzung vor dem 31. Dezember 1994 angefochten worden, so tritt an die Stelle des 31. Dezember 1994 der sechs Monate nach dem Tag der Rechtskraft der Entscheidung liegende Tag.
(2) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Grundkapital nach der Neufestsetzung auf weniger als die nach der Rechtsform zulässigen Mindestbeträge lautet und die eine Erhöhung des Nennkapitals beschlossen haben, sind außerdem mit Ablauf des 31. Dezember 1992 aufgelöst, wenn die Erhöhung des Nennkapitals auf den zulässigen Mindestnennbetrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden ist.
(3) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die von der Befugnis, ein Kapitalentwertungskonto zu bilden, Gebrauch gemacht haben, sind mit Ablauf des 31. Dezember 1997 aufgelöst, wenn die Durchführung des Ausgleichs nicht bis zu diesem Zeitpunkt in das Handelsregister eingetragen worden ist.
(4) Absatz 1 Satz 1 ist entsprechend auf Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften anzuwenden, wenn die notwendigen Änderungen des Statuts nicht bis zum 31. Dezember 1992 ordnungsgemäß zur Eintragung in das Genossenschaftsregister angemeldet worden sind. Auf die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist das am 1. Juli 1990 geltende Statut der Genossenschaft mit den danach beschlossenen Änderungen anzuwenden.
Fachbeiträge • 2
- 1. DDR-Lizenz zur Vermittlung von Sportwetten gilt nicht im Internet,Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
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Öffentliche Quellen • 8
- 1. 9/1878 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 27. Juli 1982
- 2. 10/317 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 26. August 1983
- 3. 10/4268 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) - Drucksache 10/317 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts - Drucksache 10/3440 -Bundestag Drucksachen · 18. November 1985
- 4. 12/3695 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 12/3320, 12/3542, 12/3636 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der WirtschaftBundestag Drucksachen · 11. November 1992
- 5. 12/1467 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des D-MarkbilanzgesetzesBundestag Drucksachen · 5. November 1991
- 6. 12/3636 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/3320 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der WirtschaftBundestag Drucksachen · 6. November 1992
- 7. 12/6228 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/5553 - Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung registerrechtlicher und anderer Verfahren (Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz - RegVBG)Bundestag Drucksachen · 24. November 1993
- 8. 12/6679 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 27. Januar 1994