(1) Die Qualifikation einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird anhand der Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes ermittelt, insbesondere aus der hierfür erforderlichen Ausbildung, dem Qualifikationsprofil der Laufbahn oder des Funktionsbereichs sowie aus den beruflichen Erfahrungen. Das Dienstalter, die Beschäftigungsdauer und der Zeitpunkt der letzten Beförderung von Bewerberinnen und Bewerbern dürfen nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie für die Qualifikation für den betreffenden Arbeitsplatz von Bedeutung sind. Spezifische, durch Familien- oder Pflegeaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten sind zu berücksichtigen, soweit sie für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit von Bedeutung sind.
(2) Folgende Umstände dürfen nicht Teil der vergleichenden Bewertung sein:
- 1.
- durch die Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben bedingte
- a)
- Unterbrechungen der Berufstätigkeit,
- b)
- geringere Anzahl aktiver Dienst- oder Beschäftigungsjahre,
- c)
- Reduzierungen der Arbeitszeit oder Verzögerungen beim Abschluss einzelner Ausbildungsgänge,
- d)
- zeitliche Belastungen,
- 2.
- die Einkommenssituation des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten,
- 3.
- die Absicht, von der Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung oder einer Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben Gebrauch zu machen,
- 4.
- organisatorische und personalwirtschaftliche Erwägungen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Behörden müssen berufliche Entwicklung von Gleichstellungsbeauftragten von Amts wegen aktiv nachzeichnen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Hinweis v. 20.03.2019, Az. 10 K 12452/16 - Hotstegs RechtsanwalEingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 8. April 2019
- 2. Verzögerung des Stufenaufstiegs wegen Elternzeit - BAG 6 AZR 89/12Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 22. Februar 2017
- 3. Begründung des Gesamturteils der BeurteilungEingeschränkter ZugriffBernhard Von Boehn · www.von-boehn.de · 21. März 2017
- 4. BVerwG 2 VR 1.16, Beschluss vom 21. Dezember 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/3365 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2713 - Vorbildfunktion der Bundesregierung bei der Gleichstellung von Frauen und MännernBundestag Drucksachen · 9. Juli 2018
- 2. 18/13333 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen DienstesBundestag Drucksachen · 10. August 2017
- 3. 19/24615 - Unterrichtung: Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie über den Erfüllungsaufwand und Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. November 2020
- 4. 19/32615 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/32417- Aufgabenerfüllung der Gleichstellungsbeauftragten des BundesBundestag Drucksachen · 29. September 2021
- 5. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 6. 19/31767 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31224 - Bundesgleichstellungsstrategie und Bundesstiftung GleichstellungBundestag Drucksachen · 27. Juli 2021
- 7. 21/3900 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2026