(1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen auf ihrer gemeinsamen Internetseite veröffentlichen:
- 1.
- unverzüglich nach ihrer Übermittlung die Angaben nach den §§ 49, 50 und 52 einschließlich der Angaben zu den unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen Anlagen,
- 2.
- bis zum 15. September eines Kalenderjahres
- a)
- die Angaben und die Endabrechnungen im Sinn des § 50 Nummer 1 und 2 für Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ihr Netz angeschlossen sind,
- b)
- die Endabrechnungen für die Umlagen, die
- aa)
- nach § 12 Absatz 1 unmittelbar von den Übertragungsnetzbetreibern bei der Berechnung der Netzentgelte als jeweils eigenständiger Aufschlag auf die Netzentnahme erhoben werden,
- bb)
- nach § 12 Absatz 2 oder Absatz 3 unmittelbar von den Übertragungsnetzbetreibern als eigenständige Umlage erhoben werden,
- c)
- zusammengefasst für jeden Verteilernetzbetreiber
- aa)
- die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe a sowie die Zahlungen nach § 13 Absatz 1 und
- bb)
- die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 Buchstabe b und
- 3.
- bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres
- a)
- die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs, der voraussichtlichen Höhe eines Anspruchs nach § 6 Absatz 1 Satz 1 oder 2 für das laufende Kalenderjahr, des KWKG-Finanzierungsbedarfs und der Offshore-Anbindungskosten und
- b)
- den Wert des Abzugs für Strom aus ausgeförderten Anlagen nach § 53 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für das folgende Kalenderjahr.
(2) Bei der Veröffentlichung nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind die Datengrundlagen, Annahmen, Rechenwege, Berechnungen und Endwerte, die in die Ermittlung der jeweiligen Angaben nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a eingeflossen sind, anzugeben.
(3) Bei der Veröffentlichung nach den Absätzen 1 und 2
- 1.
- dürfen Standortangaben zu Straße, Hausnummer, Flurstückbezeichnungen und Geokoordinaten von Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt nicht veröffentlicht werden,
- 2.
- dürfen Angaben zu Anlagenbetreibern, die natürliche Personen sind, nicht veröffentlicht werden und
- 3.
- müssen Angaben, die im Register im Internet veröffentlicht werden, nicht veröffentlicht werden, wenn die Veröffentlichung unter Angabe der eindeutigen Nummern im Register erfolgt; die verbleibenden anlagenbezogenen Angaben müssen in Verbindung mit der Nummer im Register veröffentlicht werden.
(4) Die Angaben nach den Absätzen 1 bis 3 müssen einen sachkundigen Dritten in die Lage versetzen, ohne weitere Informationen die jeweiligen Ermittlungen, Zahlungen und die kaufmännisch abgenommenen Energiemengen vollständig nachvollziehen zu können.
(5) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die nach den Absätzen 1 und 2 zu veröffentlichenden Angaben bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres vorhalten.
(6) Für die Zwecke des § 50 Nummer 3 teilen die Übertragungsnetzbetreiber die nach § 57 Satz 1 Nummer 2 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhaltenen Prognosedaten dem jeweiligen Netzbetreiber unverzüglich mit.
(7) Die Übertragungsnetzbetreiber teilen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die zur Ermittlung der Kürzung der Zuschlagzahlungen nach § 26 Absatz 3 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes erforderlichen Angaben auf Grundlage der gemeldeten Prognosedaten nach § 50 Nummer 3 und § 57 Satz 1 Nummer 1 und 2 bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres mit, und zwar in nicht personenbezogener Form.
(8) Die nach den Absätzen 1 bis 3 veröffentlichten Angaben dürfen zu kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden.
Fachbeiträge • 45
- 1. Energierecht Blog für UnternehmenEingeschränkter ZugriffJasper Stein · www.energieundrecht.com · 28. Juli 2026
- 2. Kombiniere, kombiniere - Co-Location Projekte im Lichte der Energierechtsnovelle 2025Eingeschränkter ZugriffBenedikt Rechner · www.luther-lawfirm.com · 24. September 2026
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- 4. § 51 EEG einfach erklärtEingeschränkter ZugriffLinda Jacobs · www.enpal.de · 31. Juli 2025
- 5. Neuigkeiten aus der EnergiebrancheEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 27. Juli 2022
- 6. Veröffentlichungen zum Thema EnergierechtEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 16. Oktober 2017
- 7. Brahms Nebel & KollegenEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 17. August 2022
- 8. Veröffentlichungen zum Thema EnergierechtEingeschränkter Zugriffwww.bn-kollegen.de · 16. Oktober 2017
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 20/2656 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2022
- 2. 20/2580 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1630, 20/1979, 20/2137 Nr. 7 - Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2345 - Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien - Potenziale nutzen, Bürokratie abbauen, Anreize schaffenBundestag Drucksachen · 5. Juli 2022
- 3. 20/11180 - Beschlussempfehlung und Bericht: Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer EnergieerzeugungBundestag Drucksachen · 24. April 2024
- 4. 20/13047 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. September 2024
- 5. 20/8657 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer EnergieerzeugungBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2023
- 6. 20/14199 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der NetzregulierungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2024
- 7. 20/14522 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14159 - Deutliche EEG-KostensteigerungenBundestag Drucksachen · 6. Januar 2025
- 8. 21/1497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. September 2025