(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass
- 1.
- eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;
- 2.
- alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;
- 3.
- ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
(2) Die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 sind bis zum 22. Dezember 2015 zu erreichen. Fristverlängerungen sind in entsprechender Anwendung des § 29 Absatz 2 bis 4 zulässig.
(3) Für Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach Absatz 1 gilt § 31 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 entsprechend. Für die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 gilt darüber hinaus § 30 entsprechend mit der Maßgabe, dass nach Satz 1 Nummer 4 der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers zu erreichen ist.
Fachbeiträge • 16
- 1. Rechtsschutz Privater gegen Infrastrukturprojekte bei Verschlechterung des GrundwassersEingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 10. August 2020
- 2. Grundsatzentscheidung des EuGH zum Verschlechterungsverbot bei GrundwasserbenutzungenEingeschränkter ZugriffJneumann · www.heinemann-und-partner.de · 24. Juni 2020
- 3. Grundwasserentnahme: ErlaubnisEingeschränkter ZugriffAnnette Schäfer · www.annette-schaefer.de · 14. April 2026
- 4. EuGH stärkt Klagerechte Privater bei Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit vorhabenbedingten Verschlechterungen des GrundwasserzustandsEingeschränkter ZugriffChristoph Kiel · www.hoffmannliebs.de · 30. Juli 2020
- 5. WRRL-Verschlechterungsverbot gilt auch bei kurzzeitigen AuswirkungenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 15. September 2022
- 6. Planen & UmweltEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 16. Februar 2026
- 7. GrundwasservorkommenEingeschränkter Zugriffwww.schleswig-holstein.de
- 8. BVerwG 9 A 19.15, Urteil vom 10. November 2016Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/3075 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2636 - Grubenwasseranstieg im Saarland und Folgen für Infrastruktur, Eigentum und UmweltBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 2. 18/13055 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12628 - Trockenheit in weiten Teilen DeutschlandsBundestag Drucksachen · 3. Juli 2017
- 3. 18/12573 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11946 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender StoffeBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 4. 19/10590 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10203 - Biodiversität im GrundwasserBundestag Drucksachen · 4. Juni 2019
- 5. 19/27672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem BundeswasserstraßengesetzBundestag Drucksachen · 17. März 2021
- 6. 20/6110 - Unterrichtung: Nationale WasserstrategieBundestag Drucksachen · 16. März 2023
- 7. 20/11035 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 20/8825 - Verfügbarkeit von sauberem WasserBundestag Drucksachen · 11. April 2024
- 8. 20/13640 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und zur Änderung des BundeswasserstraßengesetzesBundestag Drucksachen · 6. November 2024