(1) Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
(2) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die Benutzung zu unterrichten.
(3) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
- 1.
- das vorübergehende Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer,
- 2.
- das Wiedereinleiten des Wassers in ein Gewässer mittels beweglicher Anlagen und
- 3.
- das vorübergehende Einbringen von Stoffen in ein Gewässer,
(4) Ist bei der Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung nichts anderes bestimmt worden, geht die Erlaubnis oder die Bewilligung mit der Wasserbenutzungsanlage oder, wenn sie für ein Grundstück erteilt worden ist, mit diesem auf den Rechtsnachfolger über.
Fußnote
§ 8 Abs. 1 idF d. G v. 31.7.2009 I 2585: Rheinland-Pfalz - Abweichung durch § 14 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) v. 14.7.2015 GVBl. S. 127 mWv 30.7.2015 (vgl. BGBl. I 2016, 715)
Fachbeiträge • 64
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Öffentliche Quellen • 30
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- 3. 19/3075 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2636 - Grubenwasseranstieg im Saarland und Folgen für Infrastruktur, Eigentum und UmweltBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 4. 19/2895 - Kleine Anfrage: Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von VerkehrsinfrastrukturprojektenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2018
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- 6. 19/3285 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2895 - Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren von VerkehrsinfrastrukturprojektenBundestag Drucksachen · 6. Juli 2018
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- 8. 19/1401 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/844 - Import von Fracking-Gas in die EU und öffentliche Förderung für Gas-Infrastrukturen in den EU-StaatenBundestag Drucksachen · 26. März 2018