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12. Januar 2023
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23. Januar 2026
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28. Juli 2026
28. Juli 2026
(1) Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.
(2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
(3) Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung wirken auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hin. Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.
(4) Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden.
(4a) Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erlässt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über
- 1.
- die Bewertung von Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung sowie über das Risikomanagement für solche Einzugsgebiete, jeweils einschließlich der Regelung von
- a)
- Pflichten der Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, der Behörden, von Verursachern und möglichen Verursachern von Gewässerbelastungen sowie von Grundstückseigentümern und Inhabern der tatsächlichen Gewalt über Grundstücke,
- b)
- Befugnissen der zuständigen Behörde zur Anordnung bestimmter Maßnahmen gegenüber den Betreibern von Wassergewinnungsanlagen, Verursachern und möglichen Verursachern von Gewässerbelastungen sowie Grundstückseigentümern und Inhabern der tatsächlichen Gewalt über Grundstücke,
- 2.
- die Anforderungen an die Fachkunde der Personen, die die Bewertung und das Risikomanagement durchführen,
- 3.
- die behördlichen Verfahren bei der Bewertung und beim Risikomanagement, einschließlich der Behörden und Betreibern von Wassergewinnungsanlagen obliegenden Dokumentations- und Berichtspflichten sowie der Pflichten zur Beschaffung und Übermittlung von Informationen,
- 4.
- die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die Rohwasser, Oberflächenwasser und Grundwasser untersuchen sowie Anforderungen an die Untersuchungsverfahren,
- 5.
- die Anforderungen an Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne im Zusammenhang mit dem Risikomanagement nach Nummer 1.
- 1.
- die Bestimmung und nähere Beschreibung von Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, einschließlich kartenmäßiger Darstellungen und Georeferenzierung,
- 2.
- die Erfassung und Bewertung von Gefährdungen für die menschliche Gesundheit und die Trinkwassergewinnung und
- 3.
- die Überwachung und die Untersuchung des Oberflächenwassers, des Grundwassers und des Rohwassers.
(5) Durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde können Träger der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet werden, über die Verpflichtungen in einer Verordnung nach Absatz 4a hinaus auf ihre Kosten weitergehende Untersuchungen der Beschaffenheit des für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung gewonnenen oder gewinnbaren Wassers vorzunehmen oder durch eine von ihr bestimmte Stelle vornehmen zu lassen. Insbesondere können Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse näher geregelt werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Fachbeiträge • 21
- 1. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Definition der öffentlichen WasserversorgungEingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 3. November 2024
- 2. NRW: Finanzierung öffentlicher Trinkwasserbrunnen künftig über Wasserentgelte?Eingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 3. Öffentliche Trinkwasserbrunnen - FinanzierungEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 15. September 2026
- 4. Die Ausschreibung von Wasserkonzessionen - AuswahlkriterienEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 9. September 2026
- 5. Wasserrecht: Zur Reichweite der öffentlichen WasserversorgungEingeschränkter ZugriffVolker Schenderlein · www.kanzlei-schenderlein.de · 11. Juni 2024
- 6. Wasserrecht: Öffentliche Wasserversorgung umfasst auch gewerbliche VersorgungEingeschränkter ZugriffVolker Schenderlein · www.kanzlei-schenderlein.de · 20. April 2023
- 7. Wasserrecht: Trinkwasserversorgung umfasst auch dezentrale AnlagenEingeschränkter ZugriffDavid Nukic · www.kanzlei-schenderlein.de · 5. November 2024
- 8. Der Wasserzweckverband - und die GerichtsvollziehergebührenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 26. Januar 2015
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 19/9521 - Unterrichtung: Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2018Bundestag Drucksachen · 12. April 2019
- 2. 19/11401 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juli 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. Juli 2019
- 3. 20/3356 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. September 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. September 2022
- 4. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 5. 20/3878 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des WasserhaushaltsgesetzesBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 6. 20/4355 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3878, 20/3954 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des WasserhaushaltsgesetzesBundestag Drucksachen · 9. November 2022
- 7. 20/3954 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes - Drucksache 20/3878 - Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 12. Oktober 2022
- 8. 20/11899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 21. Juni 2024