(1) Der Umfang der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Lehrkräfte, die zur Anerkennung der laut Fördervertrag geförderten Abschlüsse erforderlich ist. Die Anzahl ergibt sich aus einer zwischen Bund und Ländern zu schließenden Verwaltungsvereinbarung.
(2) Die erforderlichen Lehrkräfte werden den Deutschen Auslandsschulen durch den Bund auf bestimmte Zeit vermittelt. Die Vermittlung erfolgt durch einen Vermittlungsbescheid als Verwaltungsakt des Auswärtigen Amts oder der nachgeordneten Bundesbehörde im Sinne von § 6 gegenüber der Lehrkraft und durch Fördervertrag gegenüber der Schule.
(3) Der Bund stellt sicher, dass die Deutschen Auslandsschulen nicht aus eigenen Mitteln für die Kosten der Vergütung der vermittelten erforderlichen Lehrkräfte aufkommen müssen.
(4) Durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden Regelungen zur Beurlaubung und Vermittlung von Lehrkräften aus dem Landesdienst festgelegt.
Öffentliche Quellen • 27
- 1. 18/2000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)Bundestag Drucksachen · 8. August 2014
- 2. 18/2825 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/2000, 18/2002 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz 2015)Bundestag Drucksachen · 21. November 2014
- 3. 18/700 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)Bundestag Drucksachen · 19. März 2014
- 4. 17/13618 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG) - Drucksache 17/13058 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Mai 2013
- 5. 18/5500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)Bundestag Drucksachen · 14. August 2015
- 6. 18/6124 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) - Drucksachen 18/5500, 18/5502 -Bundestag Drucksachen · 19. November 2015
- 7. 18/9200 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)Bundestag Drucksachen · 12. August 2016
- 8. 18/6126 - Bericht: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) - Drucksachen 18/5500, 18/5502 -Bundestag Drucksachen · 20. November 2015