(1) Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel
- 1.
- 5 bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten aus einem Mitglied,
- 2.
- 21 Wahlberechtigten bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern,
- 3.
- 51 bis 150 Beschäftigten aus fünf Mitgliedern,
- 4.
- 151 bis 300 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern,
- 5.
- 301 bis 600 Beschäftigten aus neun Mitgliedern,
- 6.
- 601 bis 1 000 Beschäftigten aus elf Mitgliedern.
(2) Die Höchstzahl der Mitglieder beträgt 31.
Fachbeiträge • 11
- 1. Die Berechnung der Sitzverteilung im Personalrat und Verteilung auf die GruppenEingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 2. Die Berechnung der Sitzverteilung im Personalrat und Verteilung auf die GruppenEingeschränkter Zugriffwww.dbwv.de · 14. Juli 2026
- 3. PersonalvertretungsrechtEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. November 2024
- 4. Jobcenter 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. Juni 2014
- 5. Bundesagentur für ArbeitEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 7. Juni 2019
- 6. Personalrat 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. März 2015
- 7. BVerwG 6 P 7.08, Beschluss vom 26. November 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 PB 27.13, Beschluss vom 11. Oktober 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/7928 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes (Bundespolizeibeauftragtengesetz - BPolBeauftrG)Bundestag Drucksachen · 20. Februar 2019
- 2. 19/17292 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des BundesamtsBundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 3. 20/9648 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023