(1) Das gerichtsähnliche Kontrollorgan des Unabhängigen Kontrollrates besteht aus sechs Mitgliedern, die bis zu ihrer Ernennung als Mitglied beim gerichtsähnlichen Kontrollorgan als Richterinnen oder Richter am Bundesgerichtshof oder Richterinnen oder Richter am Bundesverwaltungsgericht tätig waren und in dieser Tätigkeit über langjährige Erfahrung verfügen.
(2) Die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.
(3) Zur Wahl als Mitglied des gerichtsähnlichen Kontrollorgans schlagen dem Parlamentarischen Kontrollgremium vor:
- 1.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundesgerichtshofs Richterinnen oder Richter am Bundesgerichtshof sowie
- 2.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts Richterinnen oder Richter am Bundesverwaltungsgericht.
(4) Das Parlamentarische Kontrollgremium wählt aus den nach Absatz 3 vorgeschlagenen Richterinnen oder Richtern die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans mit einfacher Mehrheit. Das Parlamentarische Kontrollgremium wählt jeweils auf Vorschlag der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus den gewählten Mitgliedern die Präsidentin oder den Präsidenten sowie aus den übrigen Mitgliedern die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates mit einfacher Mehrheit. Die Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten und zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates kann auch vor deren oder dessen Ernennung nach § 44 Absatz 2 erfolgen.
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Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/310 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September 2021)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2021
- 2. 19/26103 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des BundesverwaltungsgerichtsBundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 3. 19/27880 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26103, 19/26829, 19/27035 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des BundesverwaltungsgerichtsBundestag Drucksachen · 23. März 2021
- 4. 19/30585 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/30074 - Überdurchschnittliche Zunahme von hochdotierten Beamtenstellen im Haushalt 2021Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 5. 21/12 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025)Bundestag Drucksachen · 1. April 2025
- 6. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026