(1) Der Bundesnachrichtendienst darf die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen,
- 1.
- zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten,
- 2.
- für die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die für ihn tätig sind oder tätig werden sollen,
- 3.
- für die Überprüfung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Nachrichtenzugänge und
- 4.
- über Vorgänge im Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, wenn sie nur auf diese Weise zu erlangen sind und für ihre Erhebung keine andere Behörde zuständig ist.
(1a) Der Bundesnachrichtendienst darf zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seiner Einrichtungen und seiner Quellen Legenden einsetzen sowie die hierfür erforderlichen Tarnmittel herstellen und nutzen.
(1b) Der Bundesnachrichtendienst darf eine nach § 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzulässige Benutzung des Luftraums seiner Dienststellen durch unbemannte Fluggeräte durch geeignete technische Mittel gegen das Fluggerät, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung abwehren.
(2) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 1 Nr. 2 auf eine dienst- und arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) anzuwenden.
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesnachrichtendienst nicht zu. Er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist.
(4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der Bundesnachrichtendienst diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.
Fachbeiträge • 11
- 1. Was der BND künftig nicht mehr sagen mussEingeschränkter ZugriffMarkus Ogorek · https://recht-umschau.de/ · 24. September 2026
- 2. DAV warnt vor Aushöhlung des MandatsgeheimnissesEingeschränkter Zugriffwww.beck-aktuell.de · 25. September 2026
- 3. Sicherheitsüberprüfung - und die Mitwirkungspflicht des BND-BeamtenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. August 2014
- 4. BVerwG 6 A 2.09, Urteil vom 24. März 2010Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. Verfahrensinformation zu 2 A 6.15Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 6 A 2.07, Urteil vom 28. November 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 2 A 1.12, Urteil vom 26. Juni 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 2 A 9.07, Urteil vom 16. Oktober 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/422 - Unterrichtung: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017)Bundestag Drucksachen · 15. Januar 2018
- 2. 19/6173 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5726 - Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes auf deutschem BodenBundestag Drucksachen · 29. November 2018
- 3. 19/4015 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3574 - Verdeckte und offene Befragung von Geflüchteten durch deutsche GeheimdiensteBundestag Drucksachen · 27. August 2018
- 4. 18/11325 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 5. 18/12850 - Beschlussempfehlung und Bericht: Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des GrundgesetzesBundestag Drucksachen · 23. Juni 2017
- 6. 18/12774 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12435 - Übermittlung von Daten über Asylsuchende und Beteiligung des Verfassungsschutzes an Asyl-AnhörungenBundestag Drucksachen · 20. Juni 2017
- 7. 19/6562 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6202 - Mögliche russische Einflussnahme auf öffentliche Meinung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 8. 19/11920 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11330 - Rechtlich-organisatorischer Rahmen militärischer Cyber-OperationenBundestag Drucksachen · 25. Juli 2019