1. April 2005
2. Februar 2026
(1) Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. Erfolgt der Festsetzungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.
(2) Eine besondere Ausfertigung und Zustellung des Festsetzungsbeschlusses findet in den Fällen des Absatzes 1 nicht statt. Den Parteien ist der festgesetzte Betrag mitzuteilen, dem Gegner des Antragstellers unter Beifügung der Abschrift der Kostenberechnung. Die Verbindung des Festsetzungsbeschlusses mit dem Urteil soll unterbleiben, sofern dem Festsetzungsantrag auch nur teilweise nicht entsprochen wird.
(3) Eines Festsetzungsantrags bedarf es nicht, wenn die Partei vor der Verkündung des Urteils die Berechnung ihrer Kosten eingereicht hat; in diesem Fall ist die dem Gegner mitzuteilende Abschrift der Kostenberechnung von Amts wegen anzufertigen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12 - Hotstegs RechtsanwaltsgesellschaftEingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 12. Juni 2014
- 2. Bundesgerichtshof klärt Frage, ob verauslagte Gerichtskosten vor Antrag auf Kostenerstattung zu verzinsen sindEingeschränkter Zugriffwww.advant-beiten.com · 9. August 2023
- 3. Keine umfassende Verzinsung von GerichtskostenvorschüssenEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. August 2023
- 4. Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - BAG 10 AZB 43/15Eingeschränkter ZugriffAdmin · www.kanzlei-moegelin.de · 17. Dezember 2015
- 5. Rückabwicklung GrundstückskaufvertragEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 29. März 2020
- 6. Werkvertrag - Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der WerkleistungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 2. Oktober 2019
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 7/4791 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von UnterhaltsrentenBundestag Drucksachen · 23. Februar 1976
- 2. 11/7171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen RepublikBundestag Drucksachen · 18. Mai 1990
- 3. 11/7350 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen RepublikBundestag Drucksachen · 7. Juni 1990
- 4. 13/6398 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 4. Dezember 1996
- 5. 14/163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des zivilgerichtlichen Verfahrens und des Verfahrens der freiwilligen GerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. Dezember 1998
- 6. 14/4722 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des ZivilprozessesBundestag Drucksachen · 24. November 2000
- 7. 16/3038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 19. Oktober 2006
- 8. 16/11339 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2008