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1. Januar 2013
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1. Juli 2014
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26. November 2016
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1. Januar 2018
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2. Februar 2026
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30. September 2026
30. September 2026
(1) Sofern bei einem Antrag auf Pfändung einer Geldforderung (§ 829), auf Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§§ 829, 835) oder auf Überweisung einer Geldforderung (§ 835) die Übergabe oder Vorlage
- 1.
- der Ausfertigung des Vollstreckungstitels,
- 2.
- der Vollstreckungsklausel oder
- 3.
- weiterer Urkunden zum Nachweis der Vollstreckungsvoraussetzungen
(2) Kann das Gericht anhand der übermittelten elektronischen Dokumente nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, teilt es dies dem Antragsteller mit und fordert die für die zweifelsfreie Feststellung erforderlichen Dokumente als elektronische Dokumente oder als Schriftstücke an.
(3) Übermittelt der Antragsteller Schriftstücke nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 als elektronische Dokumente, so hat er dem Gericht zu versichern, dass
- 1.
- die übermittelten elektronischen Dokumente jeweils bildlich und inhaltlich mit den Schriftstücken übereinstimmen und
- 2.
- die Forderung in Höhe des Vollstreckungsantrags noch besteht.
(4) Bestehen die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Schriftstücke nicht mehr oder treten Änderungen an ihnen auf, nachdem sie als elektronische Dokumente übermittelt worden sind, hat der Antragsteller
- 1.
- das Gericht hierüber unverzüglich zu informieren und
- 2.
- die geänderten Schriftstücke in elektronische Dokumente zu übertragen und diese dem Gericht zu übermitteln.
Fachbeiträge • 60
- 1. PfÜB – Neue Option „Erklärung nach § 829a I Nr. 4 ZPO einfügen“ – RAEingeschränkter ZugriffRain Tessa Kähne · www.ra-micro.de · 29. September 2022
- 2. MICRO Software AGEingeschränkter ZugriffGert Wachtendorf · www.ra-micro.de · 29. September 2022
- 3. RAin Tessa Kähne – Seite 3 – RAEingeschränkter ZugriffRain Tessa Kähne · www.ra-micro.de · 29. September 2022
- 4. Zwangsvollstreckung – RAEingeschränkter ZugriffGert Wachtendorf · www.ra-micro.de · 24. August 2023
- 5. Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Gesetz 2026Eingeschränkter ZugriffEda Kaplan · www.ecovis-kso.com · 31. August 2026
- 6. Wie komme ich nach dem Urteil an mein Geld?Eingeschränkter ZugriffJan Schlingmann · www.vinqo.de · 1. September 2026
- 7. vereinfachter VollstreckungsantragEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 11. April 2023
- 8. Elektronischer PfÜB nach § 829a ZPO n. F.: Neue Möglichkeiten und praktische KonsequenzenEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 23. August 2026
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/9000 - Unterrichtung: Sonderbericht der Bundesregierung - Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. LegislaturperiodeBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 2. 20/11310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 8. Mai 2024
- 3. 21/3737 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026
- 4. 21/4815 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3737 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der ZwangsvollstreckungBundestag Drucksachen · 18. März 2026