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1. November 2018
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13. Oktober 2023
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1. April 2025
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2. Februar 2026
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(1) In einem in englischer Sprache geführten Verfahren gilt ein englischsprachiger Schriftsatz, der die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit bewirken soll, als nicht zugestellt, wenn der Dritte die englische Sprache nicht versteht und der Zustellung deshalb binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht widerspricht. Auf das Recht zum Widerspruch nach Satz 1 hat das Gericht den Dritten in deutscher Sprache hinzuweisen.
(2) Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so setzt das Gericht die betroffene Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis und fordert diese auf, binnen einer Frist von zwei Wochen eine Übersetzung des Schriftsatzes in die deutsche Sprache einzureichen.
(3) Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass dem Dritten der englischsprachige Schriftsatz zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache zugestellt wird. In diesem Fall ist der Tag der Zustellung des Schriftsatzes der Tag, an dem die Zustellung nach Satz 1 bewirkt wird. Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung mit dem Tag ein, an dem der englischsprachige Schriftsatz dem Dritten erstmals zugestellt worden ist, wenn die Frist des Absatzes 2 gewahrt wurde.
(4) Kosten einer Übersetzung nach Absatz 2 werden nicht erstattet.
Fachbeiträge • 15
- 1. Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageEingeschränkter Zugriffwww.inkasso.de · 5. Juni 2018
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- 5. Die neue zivilprozessuale Musterfeststellungsklage: Ein ÜberblickEingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. November 2018
- 6. Bundestag: Die Musterfeststellungsklage kommt zum 01.11.2018Eingeschränkter ZugriffLars Eichert · www.slk-rechtsanwaelte.de · 16. Juli 2018
- 7. Leinemann Partner Rechtsanwälte: NewsEingeschränkter ZugriffImage Arts Gmbh · www.leinemann-partner.de
- 8. Der Diskussionsentwurf zur Musterfeststellungsklage: Ein ÜberblickEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 6. August 2017
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 5. Juni 2018
- 2. 19/4891 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4392 - Wirksamkeit der MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2018
- 3. 18/13426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von GruppenverfahrenBundestag Drucksachen · 28. August 2017
- 4. 19/2701 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage - Drucksache 19/2439 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Juni 2018
- 5. 19/243 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von GruppenverfahrenBundestag Drucksachen · 12. Dezember 2017
- 6. 19/2439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 7. 19/7585 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Februar 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Februar 2019
- 8. 19/21365 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21109 - Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und mögliche Nachbesserungen und WeiterentwicklungenBundestag Drucksachen · 30. Juli 2020