Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Dezember 2021
1. Dezember 2021
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Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
(1) Das Kreditinstitut ist dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet.
(2) Das Kreditinstitut informiert den Schuldner in einer für diesen geeigneten und zumutbaren Weise über
- 1.
- das im laufenden Kalendermonat noch verfügbare von der Pfändung nicht erfasste Guthaben und
- 2.
- den Betrag, der mit Ablauf des laufenden Kalendermonats nicht mehr pfändungsfrei ist.
(3) Das Kreditinstitut hat dem Kontoinhaber die Absicht, eine neue Bescheinigung nach § 903 Absatz 2 Satz 3 zu verlangen, mindestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt, ab dem es die ihm vorliegende Bescheinigung nicht mehr berücksichtigen will, mitzuteilen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Konto gepfändet: P-Konto, Freibetrag und die ersten SchritteEingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 3. Oktober 2026
- 2. Abbuchungen vom Konto des Noch-Ehegatten ½-Jahr nach der TrennungEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 17. Oktober 2012
- 3. #17/18Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 18. Dezember 2018
- 4. #18/19Eingeschränkter Zugriffwww.drb.de · 4. November 2019
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/23171 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19850 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 2. 19/19850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020