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1. Januar 2002
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13. Juni 2014
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1. November 2018
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2. Februar 2026
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(1) Für Klagen aus außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Klagen gegen den Verbraucher ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die bei dem Erwerb des Anspruchs oder der Begründung des Rechtsverhältnisses nicht überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) § 33 Abs. 2 findet auf Widerklagen der anderen Vertragspartei keine Anwendung.
(4) Eine von Absatz 1 abweichende Vereinbarung ist zulässig für den Fall, dass der Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Fachbeiträge • 33
- 1. Wohnsitz, Wahlrecht und VereinbarungEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-steinwachs.de · 18. September 2026
- 2. Gerichtsstandsvereinbarung für HaustürgeschäfteEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 3. September 2014
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- 7. Haustürgeschäft - Zulässigkeit von GerichtsstandsvereinbarungenEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 1. Juni 2020
- 8. Karin Schaub › Seite 91 › Rechtsanwälte SchaubEingeschränkter ZugriffKarin Schaub · www.schaub.ruhr · 17. Oktober 2016
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/2507 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 5. Juni 2018
- 2. 19/4392 - Kleine Anfrage: Wirksamkeit der MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 19. September 2018
- 3. 19/2710 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2294 - Wirkungen und Nutzen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und für den kollektiven Rechtsschutz insgesamtBundestag Drucksachen · 11. Juni 2018
- 4. 19/4891 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/4392 - Wirksamkeit der MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 10. Oktober 2018
- 5. 19/2294 - Kleine Anfrage: Wirkungen und Nutzen der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal und für den kollektiven Rechtsschutz insgesamtBundestag Drucksachen · 24. Mai 2018
- 6. 19/2439 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen MusterfeststellungsklageBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 7. 20/12116 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/8649, 20/11466 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Juli 2024
- 8. 20/11466 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 16. Mai 2024