Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2002
1. Januar 2002
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1. September 2004
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27. Oktober 2011
27. Oktober 2011
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2. Februar 2026
2. Februar 2026
Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:
- 1.
- Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;
- 2.
- Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;
- 3.
- Urteile, durch die gemäß § 341 der Einspruch als unzulässig verworfen wird;
- 4.
- Urteile, die im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen werden;
- 5.
- Urteile, die ein Vorbehaltsurteil, das im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess erlassen wurde, für vorbehaltlos erklären;
- 6.
- Urteile, durch die Arreste oder einstweilige Verfügungen abgelehnt oder aufgehoben werden;
- 7.
- Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie wegen Zurückhaltung der von dem Mieter oder dem Untermieter in die Mieträume eingebrachten Sachen;
- 8.
- Urteile, die die Verpflichtung aussprechen, Unterhalt, Renten wegen Entziehung einer Unterhaltsforderung oder Renten wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten, soweit sich die Verpflichtung auf die Zeit nach der Klageerhebung und auf das ihr vorausgehende letzte Vierteljahr bezieht;
- 9.
- Urteile nach §§ 861, 862 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Beseitigung oder Unterlassung einer Besitzstörung;
- 10.
- Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist;
- 11.
- andere Urteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, wenn der Gegenstand der Verurteilung in der Hauptsache 1.250 Euro nicht übersteigt oder wenn nur die Entscheidung über die Kosten vollstreckbar ist und eine Vollstreckung im Wert von nicht mehr als 1.500 Euro ermöglicht.
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Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/15167 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/13828 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14038 - Nichtzulassungsbeschwerde auch bei kleinen Streitwerten zulassen - Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde wieder abschaffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14037 - Zivilprozesse modernisieren - Für ein leistungs- und wettbewerbsfähiges Verfahrensrecht d) zu dem Antrag Abgeordneten Katja Keul, Dr. Manuela Rottmann, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14028 - Zivilprozess im 21. Jahrhundert - Verfahren und Abläufe effektiv gestalten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Katja Keul, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14027 - Zivilprozess im 21. Jahrhundert - Strategischer Verhinderung der Revision entgegenwirkenBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 2. 19/15171 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13828, 19/15167 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 3. 21/1509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der ZivilgerichtsbarkeitBundestag Drucksachen · 8. September 2025