Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. Januar 2002
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1. Januar 2005
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1. August 2009
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8. September 2015
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26. November 2016
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8. Mai 2021
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2. Februar 2026
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(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn
- 1.
- der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend § 850c der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Vierten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, nicht gedeckt ist,
- 2.
- besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder
- 3.
- der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern
(2) Wird die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung betrieben, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c vorgesehenen Beschränkungen bestimmen; dem Schuldner ist jedoch so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.
(3) (weggefallen)
Fachbeiträge • 137
- 1. BGH, Beschluss v. 19.09.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. September 2019
- 2. BGH, Beschluss v. 19.10.2017Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. Oktober 2017
- 3. Kein Pfändungsschutz für PflichtteilsansprücheEingeschränkter ZugriffDr. Jens Sebastian Groh · www.walek-rechtsanwaelte.de · 21. Februar 2026
- 4. BFH, Urteil v. 19.08.2008Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. August 2008
- 5. Abtretung von Ansprüchen an die KV nach VerfahrenseröffnungEingeschränkter ZugriffKb-Admin · www.biehl.de · 10. Juli 2006
- 6. Rechtsanwalt Dr. Kristof BiehlEingeschränkter Zugriffwww.biehl.de · 4. April 2006
- 7. Rechtsanwalt Dr. Kristof BiehlEingeschränkter ZugriffKb-Admin · www.biehl.de · 4. April 2006
- 8. Berechnung der Pfändungsfreibeträge - notwendiger Lebensunterhalt - tatsächliche BedarfsgemeinschaftEingeschränkter ZugriffTim Wullbrandt · www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de · 21. Februar 2015
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/23171 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19850 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2020
- 2. 19/19850 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2020
- 3. 19/29398 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27636 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz - GvSchuG)Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2021
- 4. 20/7148 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Juni 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Juni 2023