Version
1. Januar 2004
1. Januar 2004
>
Version
10. Januar 2015
10. Januar 2015
>
Version
17. Juni 2017
17. Juni 2017
>
Version
1. Juli 2022
1. Juli 2022
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Für die Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung gelten die §§ 1072 und 1073. Soweit die Verordnung (EU) 2020/1783 für die Beweisaufnahme im Ausland nicht maßgeblich ist, gelten hierfür die Absätze 2 und 3.
(2) Die Beweisaufnahme im Ausland ist nach denjenigen völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen, die im Verhältnis zu dem jeweiligen Staat gelten. Das Ersuchen zur Durchführung der Beweisaufnahme im Ausland ist von dem Vorsitzenden des Prozessgerichts zu stellen. Sieht eine völkerrechtliche Vereinbarung mehrere Wege zur Aufnahme von Beweisen vor, soll die Beweisaufnahme nur dann durch einen deutschen Konsularbeamten erfolgen, wenn ihre Erledigung durch die Behörden des ausländischen Staates nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu erwarten ist oder ein sonstiger begründeter Ausnahmefall vorliegt.
(3) Bestehen keine völkerrechtlichen Vereinbarungen zur Beweisaufnahme im Ausland, ersucht der Vorsitzende des Prozessgerichts die Behörden des ausländischen Staates um Aufnahme des Beweises. Ist eine Beweisaufnahme durch diese nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu erwarten oder liegt sonst ein begründeter Ausnahmefall vor, so kann der Vorsitzende des Prozessgerichts deutsche Konsularbeamte um Aufnahme des Beweises ersuchen.
Fachbeiträge • 7
- 1. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 2. BGH: Gehörsverletzung durch unterlassenes RechtshilfeersuchenEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 14. Februar 2024
- 3. BGH: Gehörsverletzung durch unterlassenes RechtshilfeersuchenEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 14. Februar 2024
- 4. Vernehmung von Auslandszeugen: persönlich oder schriftlich?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 13. Januar 2021
- 5. Vernehmung von Auslandszeugen: persönlich oder schriftlich?Eingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 13. Januar 2021
- 6. ZPO-Überblick: AuslandszeugenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Oktober 2019
- 7. Überblick: AuslandszeugenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 27. Oktober 2019