Version
20. Juli 2017
20. Juli 2017
>
Version
26. März 2025
26. März 2025
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.
(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
(3) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
(4) Auf Antrag eines Landes kann der Bund die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in Bundesverwaltung übernehmen.
Fachbeiträge • 16
- 1. Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger bei Straßenbaulasttätigkeiten der LänderEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 5. März 2024
- 2. Umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger bei Straßenbaulasttätigkeiten der LänderEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 5. März 2024
- 3. III ZR 250/12 ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. September 2013
- 4. in Ausübung eines öffentlichen Amtes ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. September 2013
- 5. Drittbezogenheit ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. September 2013
- 6. Amtspflicht ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Melanie Jänsch · https://juraexamen.info/ · 23. April 2019
- 7. Straßenbaulast ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. September 2013
- 8. Anstellungskörperschaft ArchiveEingeschränkter ZugriffDr. Jan Winzen · https://juraexamen.info/ · 18. September 2013