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5. Januar 2026
5. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Für die nicht unter § 2 fallenden Bohrungen und die dazugehörigen Betriebseinrichtungen gelten, wenn die Bohrungen mehr als hundert Meter in den Boden eindringen sollen, die §§ 50 bis 62 und 65 bis 74 mit folgender Maßangabe entsprechend:
- 1.
- Beginn und Einstellung der Bohrarbeiten sind mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, so ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.
- 2.
- § 51 Abs. 1 gilt nur, wenn die zuständige Behörde die Einhaltung der Betriebsplanpflicht im Einzelfall mit Rücksicht auf den Schutz Beschäftigter oder Dritter oder die Bedeutung des Betriebes für erforderlich erklärt.
- 3.
- Als Unternehmer ist auch anzusehen, wer eine Bohrung auf fremde Rechnung ausführt.
- 4.
- Die Auskunftspflicht nach § 70 Abs. 1 gilt auch für die Aufschlußergebnisse.
- 5.
- Die Erfüllung der Pflichten durch einen Unternehmer befreit die übrigen mitverpflichteten Unternehmer.
(2) Im Fall der Anzeige einer Bohrung bis zu einer Teufe von 400 Metern zur Aufsuchung oder zur Gewinnung von Erdwärme hat die zuständige Behörde die Unterlagen innerhalb von vier Wochen zu prüfen. Äußert sich die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist nicht, so gilt die Einhaltung einer Betriebsplanpflicht nach Absatz 1 Nummer 2 als nicht erforderlich. Soweit ein zentrales Bohranzeigeportal durch die zuständige Behörde eingerichtet ist, kann die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 1 an das Bohranzeigeportal erfolgen. Eine Anzeige nach Absatz 1 Nummer 1 darf frühestens neun Monate vor Beginn der Bohrung erfolgen.
(3) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, der Landeswassergesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 3
- 1. Geothermie: Herausnahme der Oberflächennahen aus dem Bergrecht und überragendes öffentliches InteresseEingeschränkter ZugriffZentrum Für Osteuropa · www.ggsc.de · 10. November 2023
- 2. Geologische DatenEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
- 3. Das Bundesberggesetz (BBergG)Eingeschränkter ZugriffAnne · https://krist-kollegen.de/blog/ · 29. April 2024
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/22779 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 2. 20/7310 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. Juni 2023
- 3. 20/8955 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Oktober 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. Oktober 2023
- 4. 20/9187 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 8. November 2023
- 5. 20/13556 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung - Drucksache 20/13092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. Oktober 2024
- 6. 20/9000 - Unterrichtung: Sonderbericht der Bundesregierung - Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. LegislaturperiodeBundestag Drucksachen · 26. Oktober 2023
- 7. 20/9096 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8812 - Planungs- und Umsetzungsstand der deutschen RohstoffpolitikBundestag Drucksachen · 6. November 2023
- 8. 20/13092 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der WärmeversorgungBundestag Drucksachen · 30. September 2024