(1) Der Inhaber einer Bewilligung hat jährlich für die innerhalb des jeweiligen Jahres aus dem Bewilligungsfeld gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze eine Förderabgabe zu entrichten. Gleiches gilt für den Bergwerkseigentümer. Eine Förderabgabe ist nicht zu entrichten, soweit die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen gewonnen und nicht wirtschaftlich verwertet werden. Satz 3 gilt nicht für die Errichtung eines Untergrundspeichers.
(2) Die Förderabgabe beträgt zehn vom Hundert des Marktwertes, der für im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnene Bodenschätze dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraums durchschnittlich erzielt wird. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Behörde nach Anhörung sachverständiger Stellen den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest.
(3) § 30 Abs. 2 gilt entsprechend.
Fachbeiträge • 9
- 1. BVerwG 2 B 31.07, Beschluss vom 19. April 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 7 C 8.11, Urteil vom 29. Februar 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 3. Decision detailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 4. Verfahrensinformation zu 7 C 8.11Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 5. BVerwG 2 C 23.10, Urteil vom 30. August 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 6. BVerwG 7 BN 3.18, Beschluss vom 21. Dezember 2018Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 3 B 87.10, Beschluss vom 30. Juni 2011Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 19/22013 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/21715 - Auswirkungen der EEG-Umlagenbegrenzung auf die deutsche IndustrieBundestag Drucksachen · 1. September 2020
- 2. 20/3330 - Unterrichtung: Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021Bundestag Drucksachen · 29. August 2022
- 3. 19/31264 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 im Ausgleichsjahr 2020Bundestag Drucksachen · 18. Juni 2021
- 4. 20/6699 - Unterrichtung: Bericht über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2022Bundestag Drucksachen · 5. Mai 2023
- 5. 20/11660 - Unterrichtung: Klimaschutzbericht 2023Bundestag Drucksachen · 3. Juni 2024
- 6. 20/12760 - Unterrichtung: Klimaschutzbericht 2024Bundestag Drucksachen · 30. August 2024
- 7. 20/11590 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023Bundestag Drucksachen · 28. Mai 2024
- 8. 21/1309 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen gemäß § 11 im Ausgleichsjahr 2024Bundestag Drucksachen · 11. August 2025