Die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes
- 1.
- führen unter Einbeziehung des IT-Planungsrates beginnend mit dem 24. Juli 2024 fortlaufend ein Monitoring zu der Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes durch und beauftragen eine fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung, dieses Gesetz alle drei Jahre, erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem 24. Juli 2024, zu evaluieren und
- 2.
- ermitteln im Rahmen der Evaluierung nach Nummer 1 auf der Basis einer Erhebung des IT-Planungsrates zum 1. Januar 2026, zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2030 die sich aus diesem Gesetz, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes - und dem E-Government-Gesetz ergebenden Erfüllungsaufwände, soweit die Vorschriften auch für die Länder gelten. Dies gilt auch für die auf Basis der in diesen Gesetzen enthaltenen Rechtsverordnungsermächtigungen zu erlassenden Rechtsverordnungen mit zukünftiger Wirkung.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 21/538 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-StaatsvertragBundestag Drucksachen · 23. Juni 2025
- 2. 21/4044 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3790 - Vorschlag 31201 der Verbändeabfrage zur BürokratieentlastungBundestag Drucksachen · 5. Februar 2026
- 3. 21/5367 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/5082 - Vorschlag 31202 der Verbändeabfrage zur BürokratieentlastungBundestag Drucksachen · 13. April 2026