(1) Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
(2) Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes
- 1.
- natürliche Funktionen als
- a)
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
- b)
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- c)
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,
- 2.
- Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
- 3.
- Nutzungsfunktionen als
- a)
- Rohstofflagerstätte,
- b)
- Fläche für Siedlung und Erholung,
- c)
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
- d)
- Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
(3) Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
(4) Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht.
(5) Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
- 2.
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
(6) Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
(7) Sanierung im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen
- 1.
- zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen),
- 2.
- die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen),
- 3.
- zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens.
(8) Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind sonstige Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen.
Fachbeiträge • 24
- 1. VG Schleswig: Der Grundstückseigentümer kann als Zustandsstörer direkt in die Pflicht genommen werden, Belastungen durch Abfälle zu beseitigen.Eingeschränkter ZugriffAvantcore Rechtsanwälte Partnerschaft Mbb · www.avantcore.de · 28. August 2025
- 2. Rechtsanwalt Schons Trier Hauskauf oder Erwerb einer Eigentumswohnung mit TückenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt · www.schons-rechtsanwalt.de · 1. Mai 2017
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- 7. Grundstückskaufvertrag - Abweichung von der im Exposé ausgewiesenen WohnflächeEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 25. Juni 2019
- 8. Arglistig verschwiegene MängelEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 25. Mai 2020
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 18/12213 - Verordnung: Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der GewerbeabfallverordnungBundestag Drucksachen · 3. Mai 2017
- 2. 19/3408 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/3096 - Potentiale von Brachflächen für den WohnungsbauBundestag Drucksachen · 16. Juli 2018
- 3. 19/29636 - Verordnung: Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der GewerbeabfallverordnungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 4. 20/9342 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8764 - Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG)Bundestag Drucksachen · 15. November 2023
- 5. 21/6883 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/6493 - Bodenschutz, Edaphon und CO2-Bilanzierung beim Ausbau erneuerbarer Energien und der StromnetzinfrastrukturBundestag Drucksachen · 6. Juli 2026