(1) Ein Träger öffentlicher Gewalt darf Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinderungen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden. Eine Benachteiligung liegt auch bei einer Belästigung im Sinne des § 3 Absatz 3 und 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung vor, mit der Maßgabe, dass § 3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht auf den Anwendungsbereich des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begrenzt ist. Bei einem Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit wird das Vorliegen einer Benachteiligung widerleglich vermutet.
(2) Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen ist eine Benachteiligung im Sinne dieses Gesetzes. Angemessene Vorkehrungen sind Maßnahmen, die im Einzelfall geeignet und erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass ein Mensch mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Rechte genießen und ausüben kann, und sie die Träger öffentlicher Gewalt nicht unverhältnismäßig oder unbillig belasten.
(3) In Bereichen bestehender Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen sind besondere Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligungen zulässig. Bei der Anwendung von Gesetzen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist den besonderen Belangen von Frauen mit Behinderungen Rechnung zu tragen.
(4) Besondere Benachteiligungsverbote zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere im Neunten Buch Sozialgesetzbuch, bleiben unberührt.
Fachbeiträge • 2
- 1. Stellungnahme der BAGFW zum BarrierefreiheitsstärkungsgesetzEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 11. Mai 2021
- 2. BVerwG 3 C 26.11, Urteil vom 13. Dezember 2012Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 22
- 1. 19/5260 - Unterrichtung: Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-BehindertenrechtskonventionBundestag Drucksachen · 25. Oktober 2018
- 2. 18/13060 - Unterrichtung: Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages Diskriminierung in DeutschlandBundestag Drucksachen · 30. Juni 2017
- 3. 18/10940 - Unterrichtung: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016Bundestag Drucksachen · 20. Januar 2017
- 4. 19/7815 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/7298 - Barrierefreiheit in ÖPNV, Fernbussen und SchienenverkehrBundestag Drucksachen · 15. Februar 2019
- 5. 19/15766 - Kleine Anfrage: Zugang von Menschen mit Behinderungen zu TeilhabeleistungenBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 6. 19/10860 - Kleine Anfrage: Bilanz nach drei Jahren Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes und Umsetzung der BarrierefreiheitsrichtlinieBundestag Drucksachen · 13. Juni 2019
- 7. 19/7298 - Kleine Anfrage: Barrierefreiheit in ÖPNV, Fernbussen und SchienenverkehrBundestag Drucksachen · 23. Januar 2019
- 8. 19/11745 - Unterrichtung: Zweiter und dritter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit BehinderungenBundestag Drucksachen · 18. Juli 2019