Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erstellt alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Juli 2024, einen Bericht über die Flächendeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte, über den Bedarf an Schnellladeinfrastruktur und ihre Auslastung, über den Erfüllungsgrad oder Hemmnisse bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 3 und über weitere Anforderungen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich sind. Der Bericht soll darstellen, welcher Anteil der öffentlich zugänglichen Ladepunkte eigenwirtschaftlich betrieben wird, und verbleibende Wirtschaftlichkeitslücken der Betreiber bewerten. Er soll zudem eine Prognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthalten, wann mit dem Ende der Markthochlaufphase zu rechnen ist. In diesem Bericht hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur begründet darzulegen, ob und inwieweit die Gewährleistung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weiterhin erforderlich ist. Der Bericht ist den für Verkehr und Haushalt zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages vorzulegen.
Fachbeiträge • 2
- 1. Inkrafttreten des Schnellladegesetzes steht unmittelbar bevorEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 28. Mai 2021
- 2. Schnellladegesetz kommtEingeschränkter ZugriffDr. Matthias Lang · www.twobirds.com · 1. Juni 2021
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 19/29840 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28184 - Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 19. Mai 2021
- 2. 19/28184 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021