Version
1. Dezember 2020
1. Dezember 2020
>
Version
17. Oktober 2024
17. Oktober 2024
>
Version
21. Oktober 2024
21. Oktober 2024
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
- 1.
- dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
- 2.
- dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
- 3.
- dem Einbruchsschutz,
- 4.
- dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und
- 5.
- der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.
(4) Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden.
Fachbeiträge • 106
- 1. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Juli 2026
- 2. WEMoG tritt am 1.12.20 in Kraft: Das ändert sich im WohnungseigentumsgesetzEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 7. Dezember 2020
- 3. Wie Gerichte neu abwägenEingeschränkter ZugriffRalf Mydlak · https://mietrechtkompakt.de/ · 5. Februar 2026
- 4. Bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum: Erste Entscheidungen des BGH aus 2024 (Teil 2)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. April 2025
- 5. WEMoG tritt am 1.12.20 in Kraft: Das ändert sich im WohnungseigentumsgesetzEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 7. Dezember 2020
- 6. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 31. Juli 2026
- 7. Bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum: Erste Entscheidungen des BGH aus 2024 (Teil 2)Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 30. April 2025
- 8. RechtslupeEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 29. Juli 2026