(1) Haben sich die Anforderungen an die fachliche Eignung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in der Zeit erhöht, in der sich die Bewerbung um Einstellung nur infolge der Geburt oder der Betreuung eines Kindes verzögert hat, und ist die Bewerbung innerhalb von drei Jahren nach der Geburt dieses Kindes oder sechs Monate nach Erfüllung der ausbildungsmäßigen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt, so ist der Grad der fachlichen Eignung nach den Anforderungen zu prüfen, die zu einem Zeitpunkt bestanden haben, zu dem die Bewerbung ohne die Geburt oder die Betreuung des Kindes hätte erfolgen können. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Bewerber ohne diese Verzögerung eingestellt worden wäre, kann er vor anderen Bewerbern eingestellt werden. Die Zahl der Stellen, die diesen Bewerbern in einem Einstellungstermin vorbehalten werden kann, bestimmt sich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der Bewerber mit Verzögerung zu denjenigen ohne eine solche Verzögerung; Bruchteile von Stellen sind zu Gunsten der betroffenen Bewerber aufzurunden. Für die Berechnung des Zeitraums der Verzögerung sind nur die einen Anspruch auf Elternzeit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes begründenden Zeiten sowie bei Frauen zusätzlich die Zeiten nach § 3 des Mutterschutzgesetzes zu berücksichtigen.
(2) Verzögert sich die Bewerbung um Einstellung nur wegen der tatsächlichen Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 2, gilt Absatz 1 Satz 1 bis 3 entsprechend. Der berücksichtigungsfähige Zeitraum beträgt längstens drei Jahre.
Öffentliche Quellen • 17
- 1. 7/1403 - Änderungsantrag: zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundespersonalvertretungsgesetzes - Drucksachen 7/176, 7/1339, 7/1373 -Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 1973
- 2. 7/1975 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des Beteiligungsverfahrens im Beamten-, Richter- und SoldatenrechtBundestag Drucksachen · 8. April 1974
- 3. 7/4922 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 24. März 1976
- 4. 8/819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen)Bundestag Drucksachen · 10. August 1977
- 5. 11/2218 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 29. April 1988
- 6. 11/4509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Mai 1989
- 7. 11/4687 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 9. Mai 1989
- 8. 11/4767 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 11/4509 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 11/4687, 11/4708 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer VorschriftenBundestag Drucksachen · 14. Juni 1989