(1) Das Bundesgesetzblatt ist das Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen. Das Bundesgesetzblatt ist außerdem das Bekanntmachungsorgan des Bundes, wenn durch Rechtsvorschrift die amtliche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vorgeschrieben ist.
(2) Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan des Bundes. Er hat einen amtlichen Teil. Dieser ist bestimmt für
- 1.
- andere als die in Absatz 1 Satz 2 genannten amtlichen Bekanntmachungen der Behörden des Bundes, einschließlich Ausschreibungen und Hinweise, und
- 2.
- amtliche Bekanntmachungen der Behörden der Länder, sofern die Bekanntmachung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers durch Bundesgesetz oder Rechtsverordnung des Bundes vorgeschrieben ist.
(3) Das Bundesgesetzblatt und der Bundesanzeiger werden vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.
Fachbeiträge • 1
- 1. BVerwG 3 C 21.12, Urteil vom 27. Juni 2013Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und BekanntmachungswesensBundestag Drucksachen · 10. August 2022
- 2. 20/4709 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3068 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und BekanntmachungswesensBundestag Drucksachen · 30. November 2022