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1. Januar 2009
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23. Juli 2021
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21. Dezember 2022
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6. Dezember 2024
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10. Dezember 2025
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(1) Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs mitgeteilten Vergleichspreise.
(2) Anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke können von den Gutachterausschüssen für geeignete Bezugseinheiten, insbesondere Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelte und mitgeteilte Vergleichsfaktoren herangezogen werden. Bei Verwendung von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach § 179 gesondert zu berücksichtigen. Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichsfaktoren nach Maßgabe des § 177 Absatz 2 und 3.
(3) (weggefallen)
Fußnote
(+++ § 183: Zur Anwendung vgl. § 265 +++)
Fachbeiträge • 84
- 1. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 7. Dezember 2011
- 2. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. Juli 2014
- 3. Schenkungsteuer Ermittlung Grundstückswert KaufpreisEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 1. Januar 2025
- 4. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2016
- 5. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Dezember 2023
- 6. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Dezember 2020
- 7. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. Dezember 2024
- 8. § 183 Bewertung im VergleichswertverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Dezember 2022
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/29637 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG) - Drucksache 19/28902 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BunderegierungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 2. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 3. 19/28902 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2021
- 4. 19/30489 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksaschen 19/28902, 19/29637 - Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 5. 20/12780 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)Bundestag Drucksachen · 9. September 2024