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1. Januar 2009
1. Januar 2009
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10. Dezember 2025
10. Dezember 2025
(1) Der Wert der bebauten Grundstücke ist nach dem Vergleichswertverfahren (Absatz 2 und § 183), dem Ertragswertverfahren (Absatz 3 und §§ 184 bis 188) oder dem Sachwertverfahren (Absatz 4 und §§ 189 bis 191) zu ermitteln.
(2) Im Vergleichswertverfahren sind grundsätzlich zu bewerten
- 1.
- Wohnungseigentum,
- 2.
- Teileigentum,
- 3.
- Ein- und Zweifamilienhäuser.
(3) Im Ertragswertverfahren sind zu bewerten
- 1.
- Mietwohngrundstücke,
- 2.
- Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.
(4) Im Sachwertverfahren sind zu bewerten
- 1.
- Grundstücke im Sinne des Absatzes 2, wenn kein Vergleichswert vorliegt,
- 2.
- Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke mit Ausnahme der in Absatz 3 Nr. 2 genannten Grundstücke,
- 3.
- sonstige bebaute Grundstücke.
Fachbeiträge • 100
- 1. § 182 Bewertung der bebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 7. Dezember 2011
- 2. § 182 Bewertung der bebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. Juli 2014
- 3. Sachwert- und Ertragswertverfahren 2026Eingeschränkter ZugriffRitzer & Kollegen Rechtsanwälte - Steuerberater · www.ritzer-kollegen.de · 25. September 2026
- 4. BedarfsbewertungEingeschränkter ZugriffWebart-It · www.steuerberater-muenchen.de · 9. Dezember 2019
- 5. Schenkungsteuer Ermittlung Grundstückswert KaufpreisEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 1. Januar 2025
- 6. § 182 Bewertung der bebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Juli 2021
- 7. § 182 Bewertung der bebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 2. Dezember 2024
- 8. Erbschaftssteuerreform NürnbergEingeschränkter Zugriffwww.treiber-wehr.de · 9. Januar 2016
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 2. 19/28902 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2021