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1. Januar 2009
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14. Dezember 2011
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23. Juli 2021
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10. Dezember 2025
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30. September 2026
30. September 2026
Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln, zu veröffentlichen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.
Fußnote
(+++ § 179: Zur Anwendung vgl. § 265 +++)
Fachbeiträge • 119
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- 2. BFH, Beschluss v. 04.08.2026Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. August 2026
- 3. § 179 Bewertung der unbebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 18. Juli 2014
- 4. BedarfsbewertungEingeschränkter ZugriffWebart-It · www.steuerberater-muenchen.de · 9. Dezember 2019
- 5. Verfügungsbeschränkung aufgrund einer Vorerbenstellung - FG Nürnberg 26/6/2012 - 4 K 1413/12Eingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 13. August 2020
- 6. Erbschaftssteuerreform NürnbergEingeschränkter Zugriffwww.treiber-wehr.de · 9. Januar 2016
- 7. § 179 Bewertung der unbebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. November 2016
- 8. § 179 Bewertung der unbebauten GrundstückeEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Dezember 2020
Öffentliche Quellen • 6
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- 2. 19/29637 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG) - Drucksache 19/28902 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BunderegierungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 3. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 4. 19/28902 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2021
- 5. 19/30489 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksaschen 19/28902, 19/29637 - Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 9. Juni 2021
- 6. 21/3735 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der NotareBundestag Drucksachen · 21. Januar 2026