Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2009
1. Januar 2009
>
Version
14. Dezember 2011
14. Dezember 2011
>
Version
23. Juli 2021
23. Juli 2021
>
Version
10. Dezember 2025
10. Dezember 2025
>
Version
30. September 2026
30. September 2026
Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln, zu veröffentlichen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Bei der Wertermittlung ist stets der Bodenrichtwert anzusetzen, der vom Gutachterausschuss zuletzt vor dem Bewertungsstichtag zu ermitteln war. Wird von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt, ist der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten.
Fußnote
(+++ § 179: Zur Anwendung vgl. § 265 +++)
Fachbeiträge • 94
- 1. Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen WertsEingeschränkter ZugriffMartin Hüttermann · www.breidenbach-wp.de · 9. Oktober 2026
- 2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts des Grundbesitzes für Zwecke der ErbschaftsteuerEingeschränkter Zugriffrsw.beck.de · 1. Oktober 2026
- 3. BFH, Urteil v. 17.11.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 17. November 2021
- 4. BFH, Beschluss v. 12.01.2021Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Januar 2021
- 5. BFH, Urteil v. 05.12.2019Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 5. Dezember 2019
- 6. Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen WertsEingeschränkter Zugriffwww.hp-berater.de · 9. Oktober 2026
- 7. Erbschaftsteuer: Nachweis des niedrigeren gemeinen WertsEingeschränkter ZugriffKanzlei Zeilhofer · www.zeilhofer.de · 9. Oktober 2026
- 8. Bewertung von Nachlässen: Wenn der Steuerwert über dem Marktwert liegtEingeschränkter ZugriffTobias Faller · www.kfk-partner.de · 15. September 2026
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 16/7918 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG)Bundestag Drucksachen · 28. Januar 2008
- 2. 16/8547 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) - 16/7918 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. März 2008
- 3. 18/10753 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des BewertungsgesetzesBundestag Drucksachen · 21. Dezember 2016
- 4. 19/3077 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/2640 - Reform der Einheitsbewertung für die Bemessung der GrundsteuerBundestag Drucksachen · 29. Juni 2018
- 5. 19/11085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG)Bundestag Drucksachen · 25. Juni 2019
- 6. 19/29637 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG) - Drucksache 19/28902 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BunderegierungBundestag Drucksachen · 12. Mai 2021
- 7. 20/3879 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)Bundestag Drucksachen · 10. Oktober 2022
- 8. 19/28902 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz - GrStRefUG)Bundestag Drucksachen · 22. April 2021