(1) Wer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor zusätzlich zu den Pflichten nach § 41
- 1.
- Name und Anschrift des Veräußerers, des Einlieferers, des Erwerbers oder des Auftraggebers festzustellen,
- 2.
- eine Beschreibung und eine Abbildung anzufertigen, die geeignet sind, die Identität des Kulturgutes festzustellen,
- 3.
- die Provenienz des Kulturgutes zu prüfen,
- 4.
- Dokumente, die eine rechtmäßige Ein- und Ausfuhr belegen, zu prüfen,
- 5.
- Verbote und Beschränkungen zur Ein- und Ausfuhr sowie zum Handel zu prüfen,
- 6.
- zu prüfen, ob das Kulturgut in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen und Datenbanken eingetragen ist, und
- 7.
- eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung des Einlieferers oder Veräußerers einzuholen, dass dieser berechtigt ist, über das Kulturgut zu verfügen.
(2) Die zusätzlichen Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind nicht anzuwenden
- 1.
- für den gewerblichen Buchhandel mit Ausnahme des Antiquariatshandels und
- 2.
- für den gewerblichen Handel mit Bild- und Tonträgern.
(3) Die zusätzlichen Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind ferner nicht anzuwenden für Kulturgut,
- 1.
- das kein archäologisches Kulturgut ist und
- 2.
- dessen Wert 5 000 Euro nicht übersteigt.
Fußnote
(+++ § 42 Abs. 2 u. 3: Zur Anwendung vgl. § 43 Satz 3 +++)
(+++ § 42 Abs. 3: Zur Nichtanwendung vgl. § 44 Satz 2 +++)
Fachbeiträge • 5
- 1. Kunstrecht – Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kulturgutschutzgesetz (BVerfG 28.06.2021Eingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 22. November 2021
- 2. Das Kulturschutzgesetz - und der Kunst- und AntiquitätenhandelEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. September 2021
- 3. Kunsthandel und Geldwäsche - Strafverteidigung Fachanwalt Köln - Schmitz-DuMontEingeschränkter ZugriffDr. Jens Wolff · www.sdmw.de · 15. Juli 2026
- 4. Raubkunst in Museen und privaten Sammlungen: Lösungsmöglichkeiten?Eingeschränkter ZugriffPhwadmin · https://www.slb-law.de/aktuelles/ · 17. Oktober 2018
- 5. Raubkunst in Museen und privaten Sammlungen: Lösungsmöglichkeiten?Eingeschränkter ZugriffPhwadmin · https://www.slb-law.de/aktuelles/ · 17. Oktober 2018
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 20/2018 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung des KulturgutschutzgesetzesBundestag Drucksachen · 19. Mai 2022
- 2. 20/13258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem KulturgutBundestag Drucksachen · 9. Oktober 2024