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1. August 2022
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1. Juni 2025
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28. Januar 2026
28. Januar 2026
(1) Der Notar kann seine Kosten nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Kostenschuldner mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. Der Lauf der Verjährungsfrist ist nicht von der Mitteilung der Berechnung abhängig.
(2) Die Berechnung muss enthalten
- 1.
- eine Bezeichnung des Verfahrens oder Geschäfts,
- 2.
- die angewandten Nummern des Kostenverzeichnisses,
- 3.
- den Geschäftswert bei Gebühren, die nach dem Geschäftswert berechnet sind,
- 4.
- die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, wobei bei den jeweiligen Dokumentenpauschalen (Nummern 32000 bis 32003) und bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nummer 32004) die Angabe des Gesamtbetrags genügt, und
- 5.
- die gezahlten Vorschüsse.
(3) Die Berechnung soll enthalten
- 1.
- eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands und der Auslagen,
- 2.
- die Wertvorschriften der §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124, aus denen sich der Geschäftswert für die jeweilige Gebühr ergibt, und
- 3.
- die Werte der einzelnen Gegenstände, wenn sich der Geschäftswert aus der Summe der Werte mehrerer Verfahrensgegenstände ergibt (§ 35 Absatz 1).
(4) Eine Berechnung ist nur unwirksam, wenn sie nicht den Vorschriften der Absätze 1 und 2 entspricht.
(5) Wird eine Berechnung durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben, weil sie nicht den Vorschriften des Absatzes 3 entspricht, bleibt ein bereits eingetretener Neubeginn der Verjährung unberührt.
(6) Der Notar hat eine Kopie oder einen Ausdruck der Berechnung zu seinen Akten zu nehmen oder die Berechnung elektronisch aufzubewahren.
Fachbeiträge • 26
- 1. Notar Entwurfsgebühr zurückgenommener BeurkundungsauftragEingeschränkter ZugriffRakrau · www.rechtsanwalt-krau.de · 23. Juli 2017
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- 3. Notar Kostenrechnung (Rechnungskörper)Eingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 14. August 2026
- 4. Notar Kostenrechnung (Rechnungskörper)Eingeschränkter Zugriffwww.ra-micro.de · 14. August 2026
- 5. Erbeneinsetzung Beschränkung InventarEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
- 6. Vermächtnis Grundbuch KostenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
- 7. Erbeneinsetzung Beschränkung InventarEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
- 8. Vermächtnis Grundbuch KostenEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Detlev Balg - Köln · www.ra-balg.de · 11. Juni 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/28177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)Bundestag Drucksachen · 31. März 2021
- 2. 20/14264 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 3. 20/14768 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 20/14259 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und BetreuernBundestag Drucksachen · 29. Januar 2025