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15. Dezember 2004
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31. Dezember 2025
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Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
(2) Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern, die auf einer anfechtbaren Handlung beruht.
Fachbeiträge • 31
- 1. Die verfristete Insolvenzanfechtung und ein zweites InsolvenzverfahrenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Mai 2013
- 2. AufrechnungsverbotEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 21. Mai 2026
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- 4. VorsteuervergütungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 17. März 2025
- 5. Vorläufige InsolvenzverwaltungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 23. Februar 2016
- 6. Doppelinsolvenz von GmbH und ihrem GesellschafterEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 22. Mai 2009
- 7. Insolvenzanfechtung 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Mai 2018
- 8. InsolvenzverwaltervergütungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 14. November 2024