Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
15. Dezember 2004
15. Dezember 2004
>
Version
31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Die Verjährung des Anfechtungsanspruchs richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
(2) Auch wenn der Anfechtungsanspruch verjährt ist, kann der Insolvenzverwalter die Erfüllung einer Leistungspflicht verweigern, die auf einer anfechtbaren Handlung beruht.
Fachbeiträge • 69
- 1. Haftung und InsolvenzanfechtungEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 26. Januar 2022
- 2. Verjährung eines erst in einem zweiten Insolvenzverfahren geltend gemachten AnfechtungsanspruchsEingeschränkter ZugriffJohannes Deppenkemper · www.schluender.info · 11. Juli 2011
- 3. News und Aktuelle KommentareEingeschränkter ZugriffDr. Ingo Schmidt · www.schluender.info · 28. September 2011
- 4. Bestätigung verschärfter Gesellschafterhaftung bei Stellung einer Gesellschaftersicherheit (Bürgschaft)Eingeschränkter ZugriffKerstin Thieler · www.raehandschuh.de · 30. Mai 2022
- 5. Insolvenzrecht: Anfechtung von Rechtsgeschäften des Schuldners (Insolvenzanfechtung)Eingeschränkter ZugriffBrg@Dmin · www.brg-recht.de · 15. September 2026
- 6. Insolvenzverwalter verlangt Zahlung von …Eingeschränkter ZugriffDr. Raphael Rohrmoser · www.advoadvice.de · 9. August 2017
- 7. Insolvenzstatut unterliegt Aufrechnungslage und ihre AnfechtbarkeitEingeschränkter ZugriffSchiebeuser · www.schiebe.de · 13. November 2018
- 8. Weg frei für die Harmonisierung des InsolvenzrechtsEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 20. August 2026