(1) Sind zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen noch aufschiebend bedingt oder nicht fällig oder die Forderungen noch nicht auf gleichartige Leistungen gerichtet, so kann die Aufrechnung erst erfolgen, wenn ihre Voraussetzungen eingetreten sind. Die §§ 41, 45 sind nicht anzuwenden. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn die Forderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann.
(2) Die Aufrechnung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Forderungen auf unterschiedliche Währungen oder Rechnungseinheiten lauten, wenn diese Währungen oder Rechnungseinheiten am Zahlungsort der Forderung, gegen die aufgerechnet wird, frei getauscht werden können. Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert, der für diesen Ort zur Zeit des Zugangs der Aufrechnungserklärung maßgeblich ist.
Fachbeiträge • 56
- 1. BAG, Urteil v. 19.03.2009Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. März 2009
- 2. BAG, Urteil v. 21.01.2010Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. Januar 2010
- 3. Aufrechnungsverbot in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffStephan Steinwachs · www.kanzlei-steinwachs.de · 17. September 2026
- 4. Insolvenz des VermietersEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 21. Dezember 2006
- 5. 1.1.2. Steuerforderungen inEingeschränkter ZugriffFlorian Kucharski · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 6. Die Aufrechnung in der InsolvenzEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 26. Januar 2021
- 7. BGH, Urteil v. 03.03.2016Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 3. März 2016
- 8. BGH, Urteil v. 29.06.2004Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 29. Juni 2004
Öffentliche Quellen • 9
- 1. 12/3803 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO)Bundestag Drucksachen · 24. November 1992
- 2. 12/2443 - Gesetzentwurf: Entwurf einer Insolvenzordnung (InsO)Bundestag Drucksachen · 15. April 1992
- 3. 12/7303 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 12/3803 - Entwurf eines Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung (EGInsO)Bundestag Drucksachen · 18. April 1994
- 4. 14/1931 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften hier:Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Oktober 1999
- 5. 14/1539 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 7. September 1999
- 6. 15/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2003
- 7. 17/3030 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)Bundestag Drucksachen · 27. September 2010
- 8. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020