Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
18. Oktober 2008
18. Oktober 2008
>
Version
1. November 2008
1. November 2008
>
Version
1. Januar 2021
1. Januar 2021
>
Version
1. Januar 2024
1. Januar 2024
>
Version
31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.
(3) Ist bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Fußnote
§ 19 Abs. 2: Gilt infolge Aufhebung des Art. 6 Abs. 3 G v. 17.10.2008 I 1982 (FMStG) durch Art. 18 G v. 5.12.2012 I 2418 mWv 12.12.2012 über den 1.1.2014 hinaus wieder in der am 1.11.2008 geltenden Fassung
Fachbeiträge • +500
- 1. Haftung und InsolvenzanfechtungEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 26. Januar 2022
- 2. Rechtsanwälte Nissen und BeuckEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 24. Januar 2022
- 3. Bankrott, §§ 283, 283a StGBEingeschränkter ZugriffBe · www.strafrecht.berlin · 1. August 2022
- 4. Das Schutzschirmverfahren - Ablauf, Dauer und KostenEingeschränkter Zugriffwww.anwalt-kg.de · 29. Mai 2020
- 5. Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung - Schritt für SchrittEingeschränkter ZugriffDenis Acar · www.anwalt-kg.de · 12. Juni 2020
- 6. InsolvenzordnungEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 2. November 2020
- 7. Pfordte & Sering - Mitautoren des Großkommentars zum Wirtschafts- und SteuerstrafrechtEingeschränkter Zugriffwww.bvm-law.de · 24. März 2023
- 8. Rechtsanwälte Nissen und BeuckEingeschränkter ZugriffRalf Kruse · www.nb-law.de · 21. Januar 2022
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/2512 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)Bundestag Drucksachen · 3. November 2025
- 2. Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStGBMF Schreiben · 29. April 2026