(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte,
- 1.
- wenn die Handlung im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist,
- 2.
- wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war oder
- 3.
- wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und dem Gläubiger zur Zeit der Handlung bekannt war, daß sie die Insolvenzgläubiger benachteiligte.
(2) Für die Anwendung des Absatzes 1 Nr. 3 steht der Kenntnis der Benachteiligung der Insolvenzgläubiger die Kenntnis von Umständen gleich, die zwingend auf die Benachteiligung schließen lassen. Gegenüber einer Person, die dem Schuldner zur Zeit der Handlung nahestand (§ 138), wird vermutet, daß sie die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger kannte.
Fachbeiträge • 430
- 1. Insolvenzanfechtung bei Zahlungen in die SchweizEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Michael Hanke · www.hanke.legal · 16. Oktober 2026
- 2. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 22. Oktober 2015
- 3. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 22. Oktober 2015
- 4. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 22. Oktober 2015
- 5. Rechtsanwaltskanzlei Woldrich | FreibergEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 22. Oktober 2015
- 6. RA WoldrichEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 19. Oktober 2015
- 7. RA WoldrichEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 19. Oktober 2015
- 8. RA WoldrichEingeschränkter ZugriffRa Woldrich · www.woldrich.info · 19. Oktober 2015
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 13/10332 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 13/8444 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)Bundestag Drucksachen · 1. April 1998
- 2. 14/5680 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 28. März 2001
- 3. 15/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 29. Oktober 2003
- 4. 16/3844 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 16/886 - Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der InsolvenzanfechtungBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2006
- 5. 16/886 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der InsolvenzanfechtungBundestag Drucksachen · 9. März 2006
- 6. 16/7416 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von LizenzenBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2007
- 7. 16/4306 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Februar 2007 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 9. Februar 2007
- 8. 17/11268 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der GläubigerrechteBundestag Drucksachen · 31. Oktober 2012