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21. April 2018
21. April 2018
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31. Dezember 2025
31. Dezember 2025
(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
(3) Rechtsverordnungen nach Absatz 2 sollen je Bezirk eines Oberlandesgerichts ein Insolvenzgericht bestimmen, an dem ein Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a begründet werden kann. Die Zuständigkeit des bestimmten Insolvenzgerichts kann innerhalb eines Landes auch über den Bezirk eines Oberlandesgerichts erstreckt werden.
Fachbeiträge • 426
- 1. Insolvenz des VermietersEingeschränkter Zugriffwww.berliner-mieterverein.de · 21. Dezember 2006
- 2. Die neue Herausgabeobliegenheit im InsolvenzverfahrenEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 6. April 2021
- 3. Bekanntgabe durch Aufgabe zur PostEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 18. Januar 2016
- 4. Steuererstattung im InsolvenzverfahrenEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 27. März 2014
- 5. Steuererstattung im InsolvenzverfahrenEingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 27. März 2014
- 6. BGH, Urteil vom 17. Mai 2018, IX ZR 243/17Eingeschränkter ZugriffHenning Schaum · www.ssw-rechtsanwaelte.de · 20. August 2018
- 7. Seite 27 von 29Eingeschränkter ZugriffAndre Kraus · www.anwalt-kg.de · 24. Juni 2015
- 8. Der Anspruch des Vermieters auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit - in der Insolvenz des MietersEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 1. September 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/25353 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 16. Dezember 2020
- 2. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 3. 19/24903 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) - Drucksache 19/24181 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 2. Dezember 2020