(1) Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedarf einer Ermächtigung durch Bundesgesetz, die der Höhe nach bestimmt ist.
(2) Kreditzusagen sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Es ist an den Verhandlungen zu beteiligen. Es kann auf seine Befugnisse verzichten.
(3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 haben die zuständigen Dienststellen auszubedingen, daß sie oder ihre Beauftragten bei den Beteiligten jederzeit prüfen können,
- 1.
- ob die Voraussetzungen für die Kreditzusage oder ihre Erfüllung vorliegen oder vorgelegen haben,
- 2.
- ob im Falle der Übernahme einer Gewährleistung eine Inanspruchnahme des Bundes in Betracht kommen kann oder die Voraussetzungen für eine solche vorliegen oder vorgelegen haben.
Fachbeiträge • 1
- 1. Untreue des Aufsichtsratsmitglieds Schädigung GesellschaftsvermögensEingeschränkter ZugriffUhorn · www.drschulze-recht.de · 11. Mai 2019
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/350 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Dezember 2017 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. Dezember 2017
- 2. 19/887 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Februar 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. Februar 2018
- 3. 19/332 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/108 - Rolle der Bundesregierung bei der Insolvenz der Air BerlinBundestag Drucksachen · 28. Dezember 2017
- 4. 19/19240 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. Mai 2020
- 5. 20/3590 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/2247 - Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/1727 - Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten BiersteuersätzeBundestag Drucksachen · 21. September 2022