Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
1. Januar 2007
1. Januar 2007
>
Version
29. Dezember 2020
29. Dezember 2020
>
Version
1. Januar 2025
1. Januar 2025
>
Version
1. Januar 2026
1. Januar 2026
>
Version
29. Januar 2026
29. Januar 2026
>
Version
6. Mai 2026
6. Mai 2026
>
Version
10. August 2026
10. August 2026
(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt.
(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:
- 1.
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
- 2.
- die Förderung der Religion;
- 3.
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen;
- 4.
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
- 5.
- die Förderung von Kunst und Kultur;
- 6.
- die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
- 7.
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
- 8.
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes;
- 9.
- die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
- 10.
- die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;
- 11.
- die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
- 12.
- die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
- 13.
- die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
- 14.
- die Förderung des Tierschutzes;
- 15.
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit;
- 16.
- die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
- 17.
- die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
- 18.
- die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
- 19.
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
- 20.
- die Förderung der Kriminalprävention;
- 21.
- die Förderung des Sports (Schach und E-Sport gelten als Sport);
- 22.
- die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung;
- 23.
- die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
- 24.
- die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind;
- 25.
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke;
- 26.
- die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten;
- 27.
- die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen.
Fußnote
(+++ § 52: Zur erstmaligen Anwendung ab 1.1.2007 vgl. Art. 97 § 1d EGAO +++)
Fachbeiträge • +500
- 1. Jahressteuergesetz 2024 - leider nicht der große WurfEingeschränkter Zugriffwww.fgs.de · 28. September 2026
- 2. Warum ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport ein Problem?Eingeschränkter ZugriffAnastasia Baumann · www.lhr-law.de · 16. Juli 2019
- 3. Bundesregierung beschließt Steueränderungsgesetz 2025Eingeschränkter ZugriffRitzer & Kollegen Rechtsanwälte - Steuerberater · www.ritzer-kollegen.de · 25. September 2026
- 4. BAGFW und die VG Musikedition haben im Oktober 2023 einen neuen Gesamtvertrag hinsichtlich des Erwerbs von Lizenzen im Rahmen der Vervielfältigung von Noten und Liedtexten geschlossenEingeschränkter Zugriffwww.der-paritaetische.de · 27. November 2023
- 5. BFH, Beschluss v. 22.05.2025Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 22. Mai 2025
- 6. HPTP SteuerberatungEingeschränkter Zugriffwww.hptp.de · 2. März 2021
- 7. Warum ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport ein Problem?Eingeschränkter ZugriffAnastasia Baumann · www.lhr-law.de · 16. Juli 2019
- 8. Deutsche RentenversicherungEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
Öffentliche Quellen • 105
- 1. 19/13886 - Kleine Anfrage: Steuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Organisationen und Berufs- und WirtschaftsverbändenBundestag Drucksachen · 11. Oktober 2019
- 2. 19/10481 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8746 - Institutionelle ZuwendungenBundestag Drucksachen · 23. Mai 2019
- 3. 19/15851 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim NetzausbauBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 4. 19/11085 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG)Bundestag Drucksachen · 25. Juni 2019
- 5. 19/15782 - Antrag: Zivilgesellschaftliches Engagement stärken, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger schützen - Hierzulande und weltweitBundestag Drucksachen · 10. Dezember 2019
- 6. 19/10223 - Antrag: Engagementoffensive jetzt - Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördernBundestag Drucksachen · 15. Mai 2019
- 7. 19/15465 - Antrag: Zivilgesellschaft ist gemeinnützigBundestag Drucksachen · 26. November 2019
- 8. 19/14873 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführenBundestag Drucksachen · 6. November 2019