(1) Besondere Auslandsverwendungen sind Verwendungen, die auf Grund eines Übereinkommens, eines Vertrages oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfinden.
(2) Eine besondere Auslandsverwendung ist grundsätzlich jeweils für höchstens sieben Monate zulässig. Sie wird auf die Gesamtdauer der Übungen nach § 61 Abs. 2 nicht angerechnet. Soweit die Dauer drei Monate übersteigt, wirkt das für die Heranziehung zuständige Karrierecenter der Bundeswehr auf die Zustimmung des Arbeitgebers oder der Dienstbehörde hin.
(3) Ist ein Soldat auf seinen Antrag von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall entpflichtet worden (§ 59 Abs. 5), kann er aus vorbereitenden Übungen entlassen werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. § 75 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 bleibt unberührt.
(4) § 75 Abs. 2 Nr. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Soldat zu entlassen ist.
Fachbeiträge • 2
- 1. Verfahrensinformation zu 2 A 6.15Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 2. BVerwG 1 WB 15.08, Beschluss vom 22. Juli 2009Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 19/13148 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12705 - Ermittlungen gegen Bundeswehrangehörige im AuslandseinsatzBundestag Drucksachen · 11. September 2019
- 2. 19/9491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG)Bundestag Drucksachen · 17. April 2019
- 3. 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023
- 4. 20/14594 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14157 - Absicherung der Brigade LitauenBundestag Drucksachen · 16. Januar 2025
- 5. 21/1482 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 5. September 2025
- 6. 21/3073 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1846, 21/2580 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 7. 21/1853 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)Bundestag Drucksachen · 29. September 2025
- 8. 21/1846 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der BundeswehrBundestag Drucksachen · 29. September 2025